Krankenhäuser erhalten ihre Zahlungen der Barmer gebündelt in Form eines Zahlungsavis. Erfahren Sie mehr zum Versand der Avise und zu unseren Services im Rahmen des elektronischen Datenaustausch-Verfahrens.
Dokumentation von Sammelzahlungen an einen Empfänger mittels Zahlungsavis
Krankenhäuser und Institutsambulanzen erhalten ihre Zahlung über die fälligen Rechnungen und Gutschriften der Barmer eines Tages jeweils zusammengefasst in einer Summe. Damit Sie erkennen können, welche Einzelbeträge sich hinter der Gesamtsumme verbergen, wird ein sogenanntes Zahlungsavis erstellt. Dabei handelt es sich um eine maschinell erstellte Aufstellung mit detaillierten Angaben zum Verwendungszweck der einzelnen Posten einer Überweisung (Rechnungsnummer, Aufnahmenummer, Zahlbetrag, etc.).
Aus Datenschutzgründen sind jedoch keine Sozialdaten (z. B. Name des Versicherten) enthalten. Die Zahlungen erfolgen immer auf die zum jeweiligen Institutionskennzeichen (IK) des Krankenhauses hinterlegte Bankverbindung. Änderungen der Bankverbindung können nur über eine neue Hinterlegung bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) verändert werden.
Nähere Informationen finden Sie bei der ARGE IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (dguv.de).
Wenn nichts anderes mit Ihnen vereinbart ist, erfolgt der Versand der Zahlungsavise per Briefpost an die Anschrift Ihrer Einrichtung. Es ist aber auch eine Zustellung per E-Mail oder Fax möglich. Ist Ihre Einrichtung technisch in der Lage, so kann ein Zahlungsavis auch im Rahmen des Datenaustausches nach § 301 SGB V mit dem Datensatz „SAMU“ eingerichtet werden.
Digitale Abrechnung und Datenaustausch
Hier können Sie…
- ein fehlendes Zahlungsavis per E-Mail erhalten
- am SAMU-Verfahren teilnehmen
- eine fehlende Datei der Barmer anfordern
Ausführliche Informationen und Servicedokumente zum Datenaustausch finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes.
Informationen zur Anmeldung zum Datenaustausch bei den Ersatzkassen erhalten Sie auf den Seiten des Verbandes der Ersatzkassen.