Was ist bei der Abrechnung ambulanter Krankenhausleistungen zu beachten?

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Die Abrechnung ambulanter Krankenhausleistungen erfolgt in Form eines Zahlungsavis. Für den Versand der Avise stehen Ihnen verschiedene Services zur Verfügung.

Nachversand eines Zahlungsavis und Umstellung der Versandart

Ihnen fehlt ein Zahlungsavis für die ambulante Krankenhausabrechnung (§§ 115b – 120 SGB V)?

Füllen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular Nachversand Zahlungsavis aus und Sie erhalten Ihr Zahlungsavis per E-Mail. Das Zahlungsavis wird Ihnen als PDF-Datei und CSV-Datei zur Verfügung gestellt.

Sie möchten den Versand des Zahlungsavis dauerhaft von Papier auf E-Mail umstellen? Sie benötigen dauerhaft das Zahlungsavis als CSV-Datei?

Hier können Sie sich für das Onlineverfahren anmelden: Zahlungsavis einrichten

Hier finden Sie weitere Informationen zum digitalen Zahlungsavis.

Digitale Abrechnung und Datenaustausch

Sie möchten eine fehlende Datei der Barmer anfordern? Dann finden Sie hier das entsprechende Kontaktformular. Bitte halten Sie die 5-stellige Dateinummer/Datenaustauschreferenz bereit.

Ausführliche Informationen und Servicedokumente zum Datenaustausch finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes.

Informationen zur Anmeldung zum Datenaustausch bei den Ersatzkassen erhalten Sie auf den Seiten des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

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