Wie funktioniert der elektronische Kostenvoranschlag (eKV)?

Lesedauer unter 6 Minuten

Mittlerweile erhalten wir fast 95 Prozent der Kostenvoranschläge von Leistungserbringern über das elektronische Verfahren.

Vorteile des eKV für Leistungserbringer

  • Zeitersparnis: Der elektronische Kostenvoranschlag spart Zeit, die für die Versorgung bleibt.
  • Handhabung: Die Nutzung der Branchensoftware ist unkompliziert und reduziert den Verwaltungsaufwand.
  • Kostenvorteil: Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag sparen Sie Geld und Papier.

Möglichkeiten der Datenübermittlung

Der eKV ermöglicht Leistungserbringern, die zur Entscheidung der Hilfsmittelversorgung erforderlichen Unterlagen mittels elektronischer Datenübermittlung direkt an die Barmer zu verschicken.

Sie können dabei aus folgenden Varianten wählen:

  1. Nutzung der Software unseres Dienstleisters HMM Deutschland GmbH (LEOS – die ZHP.X3 Leistungserbringer Online-Suite), auch als Online-Eingabemaske
  2. Nutzer einer anderen Branchensoftware (es gibt verschiedene Dienstleister auf dem Markt)

Sie erhalten unsere Antwort auf dem elektronischen Weg zurück. Insofern können Sie alle Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung nutzen, z. B. die Weiterverarbeitung für die Abrechnung.

Schon gewusst?
Die Software LEOS – die ZHP.X3 Leistungserbringer Online-Suite bietet Ihnen die Möglichkeit, direkten Kontakt zu uns aufzunehmen, z. B. bei Rückfragen zu konkreten Vorgängen. So sparen Sie wertvolle Zeit.

Schnittstelle zum Datenaustausch

Die ZHP.X3-Schnittstelle steht allen Branchensoftware-Herstellern zur Verfügung und bietet ein Roaming zu den weiteren am Markt befindlichen eKV-Plattformen.

Datenschutz und Sicherheit

Die Daten werden ausschließlich über sichere Datenverbindungen übertragen, die den hohen Anforderungen der Barmer an den Datenschutz gerecht werden. So ist es ausgeschlossen, dass die Daten von Unbefugten eingesehen oder verändert werden können. Es werden lediglich die für die Bearbeitung zwingend erforderlichen Daten übertragen und nur im Zusammenhang mit der beantragten Versorgung verwendet.

Erforderliche Angaben

Bitte tragen Sie alle relevanten Angaben gemäß den Verträgen ein. Wichtig sind insbesondere die Angabe des vertraglich vereinbarten Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS) sowie die richtige Kombination aus Hilfsmittelpositionsnummer, Kennzeichen Hilfsmittel (KZH) und gegebenenfalls Produktbesonderheit. Sie finden alle erforderlichen Angaben in Ihren Vertragsunterlagen.

Grundsätzlich ist es möglich, mittels eines elektronischen Kostenvoranschlages mehrere Hilfsmittel gleichzeitig zu beantragen. Dabei ist für jedes Hilfsmittel eine Versorgungseinheit zu bilden, welche erst in der Gesamtheit eine funktionsfähige, dem Verwendungszweck entsprechende Versorgung ergibt. Die Versorgungseinheit kann aus verschiedenen Positionen der gleichen Produktgruppe bestehen.

Bitte denken Sie auch daran, die notwendigen Unterlagen (z. B. Verordnung, etc.) dem eKV beizufügen. Diese sind als „Anlage“ mit entsprechender Kennzeichnung anzuhängen.

Ihre Abrechnung muss mit den genehmigten Daten des eKV übereinstimmen. Übernehmen Sie für die Abrechnung auch das Ihnen übermittelte Genehmigungskennzeichen. Es erfolgt ein maschineller Abgleich der Genehmigungs- und Rechnungsdaten. Bei Abweichungen können die Rechnungen leider nicht bezahlt werden.

Bitte beachten Sie: Bei fehlerhaften Einreichungen (z. B. fehlender/ungültiger LEGS) kann keine Annahme des eKV erfolgen. Der Datensatz wird automatisch zurückgewiesen. Im folgenden Download finden Sie eine Übersicht der häufigsten Rückweisungsgründe und eine Erläuterung, wie Sie diese Rückweisungen vermeiden können.

Rückweisungsgründe des eKV

Hilfe und Support

Bei allen Fragen zur Nutzung der Software ZHP.X3 wenden Sie sich bitte an den Support der HMM Deutschland GmbH. Sie erreichen diesen per Mail unter: support@hmmdeutschland.de und telefonisch unter 0800/888 2500.

Der Support steht Ihnen Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen).

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