Am 01.04.2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft.
Das Cannabisgesetz
- regelt den Anbau und den Freizeitkonsum von Cannabis und
- schafft neue Vorschriften für das Medizinal-Cannabis in Apotheken.
Der Verkehr von Cannabis und Dronabinol unterliegt nicht mehr den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Eine Verschreibung auf einem besonderen Betäubungsmittelrezept ist daher nicht mehr erforderlich. Die Verordnung hat grundsätzlich ab 01.04.2024 auf dem E-Rezept oder im papiergebundenen Ersatzverfahren, also rosa Kassenrezept Muster 16, zu erfolgen. Weitere Informationen zu den Bedingungen sowie zur Verordnung und Einlösung von Cannabis auf Rezept finden Sie auf unserer Website.
Bis zum 31.03.2024 auf einem Betäubungsmittelrezept ausgestellte Verordnungen für Cannabis und Dronabinol dürfen von den Apotheken auch nach dem 01.04.2024 beliefert werden. Apotheken werden in diesem Fall nicht retaxiert. Aufgrund der Verzögerung der technischen Voraussetzungen in Preis- und Produktverzeichnissen und Softwareapplikationen der verordnenden Ärztinnen und Ärzte wird die Ausnahmeregelung für die Abrechnung von Cannabis und Dronabinol auf Betäubungsmittelbelegen auf unbestimmte Zeit verlängert.