Ende 2013 hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) seine Landesapothekerverbände (LAVen) darüber unterrichtet, wie die Verordnung von Methaddict®-Tabletten mit den Ersatzkassen abgerechnet werden kann.
Einkaufspreis der Packung + 100 % + MwSt / Anzahl der Tabletten in der Packung x Anzahl der verordneten Tabletten
= Abrechnungspreis der Verordnung
Die Abrechnung von Substitol®-Einzeldosen erfolgt analog der Abrechnung für Methaddict®-Einzeldosen. Für eine solche Abrechnung ist keine Genehmigung erforderlich.
Welches Sonderkennzeichen ist für die Methaddict®-Abrechnung zu verwenden?
Methaddict®-Einzeldosen sind über die Sonder-PZN für Auseinzelung 02567053 mit dem entsprechenden Hash-Wert zu taxieren (Technische Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V, Stand 08.08.2023)