Wie werden Methaddict® oder Substitol® abgerechnet?

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Ende 2013 hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) seine Landesapothekerverbände (LAVen) darüber unterrichtet, wie die Verordnung von Methaddict®-Tabletten mit den Ersatzkassen abgerechnet werden kann.

Einkaufspreis der Packung + 100 % + MwSt / Anzahl der Tabletten in der Packung x Anzahl der verordneten Tabletten
= Abrechnungspreis der Verordnung

Die Abrechnung von Substitol®-Einzeldosen erfolgt analog der Abrechnung für Methaddict®-Einzeldosen. Für eine solche Abrechnung ist keine Genehmigung erforderlich.

Welches Sonderkennzeichen ist für die Methaddict®-Abrechnung zu verwenden?

Methaddict®-Einzeldosen sind über die Sonder-PZN für Auseinzelung 02567053 mit dem entsprechenden Hash-Wert zu taxieren (Technische Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V, Stand 08.08.2023)

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Apothekerinnen und Apothekern steht für die Abrechnung das Serviceportal der GFS zur Verfügung. 

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