Apotheken leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung eines sachgerechten Umgangs mit Medikamenten. Derzeit lässt sich eine Zunahme an gefälschten Muster-16-Verordnungen beobachten. Wir möchten alle Apotheken auf die Verpflichtung hinweisen, Missbrauch und Fälschungen entgegenzuwirken.
Besonders betroffen sind Medikamente mit einem hohen Missbrauchspotenzial, z. B. Sucht- und Dopingmittel sowie innovative Antidiabetika (v.a. Inkretin-Mimetika). Die Tatbeteiligten bestellen die Medikamente oftmals telefonisch vor und erscheinen erst am späten Abend oder am Samstag, um Rückfragen zu erschweren. Zumeist sind die Personen in der Apotheke nicht bekannt. Das gilt ebenso für die Betriebsstätten und verordnenden Praxen.
Wir empfehlen vor allem bei papiergebundenen Rezepten mit obigen Medikamenten eine überaus gründliche Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Rezeptdaten und Plausibilität der Gesamtsituation. Regelhaft gibt es Abweichungen zu den vertraglich geregelten Normen eines ordnungsgemäßen Rezeptes oder Auffälligkeiten im Verhalten der abholenden Person. Im Zweifelsfall empfehlen wir dringend, eine Rücksprache mit der verordnenden Praxis zu halten oder, sollte dies aufgrund von Schließzeiten nicht möglich sein, sich begründende Unterlagen wie z.B. die Versichertenkarte der leistungsberechtigten Person zeigen zu lassen.
Sollte bereits eine Abgabe erfolgt sein und die Fälschung erst im Nachhinein auffallen, können wir auf Nachfrage keine Kostenübernahme garantieren. Weitere Informationen zum Umgang mit versuchten oder vollzogenen Betrugsfällen können Sie bei Ihrer Standesvertretung oder bei der Polizei erhalten.