Welche zahntechnischen Leistungen sind abrechnungsfähig?

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Das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL) legt fest, welche zahntechnischen Leistungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden können. Das BEL wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) vereinbart. Zu den abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen zählen unter anderem:

  • Teil- oder Vollkronen
  • Brücken
  • Teil- oder Vollprothesen
  • Reparaturen und Anpassungen bestehender Prothesen oder Zahnersatzteile
  • Aufbissbehelfe wie z. B. Aufbissschienen
  • Kieferorthopädische Geräte

Eine Übersicht aller abrechnungsfähigen Leistungen sowie weitere Informationen zum BEL finden Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands.

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