Das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL) legt fest, welche zahntechnischen Leistungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden können. Das BEL wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) vereinbart. Zu den abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen zählen unter anderem:
- Teil- oder Vollkronen
- Brücken
- Teil- oder Vollprothesen
- Reparaturen und Anpassungen bestehender Prothesen oder Zahnersatzteile
- Aufbissbehelfe wie z. B. Aufbissschienen
- Kieferorthopädische Geräte
Eine Übersicht aller abrechnungsfähigen Leistungen sowie weitere Informationen zum BEL finden Sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands.