Wie werden Leistungen der Soziotherapie abgerechnet?

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Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 37a SGB V) und kann von Fachärztinnen und Fachärzten aus den Bereichen Psychiatrie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden.

Das Ziel der Soziotherapie ist es, die Eigenverantwortung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zu fördern. Sie sollen dazu befähigt werden, ärztliche und psychotherapeutische Leistungen eigenständig in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig soll die Therapie dazu beitragen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Abrechnung mit der Barmer

Folgende Unterlagen senden Sie bitte direkt an uns:

  • Original Verordnungen Muster 26 gemäß § 37a SGB V
  • Original Betreuungsplan Muster 27 gemäß § 37a SGB V
  • Original Verordnung Muster 28 gemäß § 37a SGB V
  • Rechnungen inklusive Leistungsnachweis
  • Allgemeine Anfragen zur Soziotherapie

Bitte senden Sie die Unterlagen an folgendes Postfach, je nachdem, wo Sie wohnen.

Postleitzahlenraum 00001 bis 46999:

Barmer
42266 Wuppertal

Postleitzahlenraum 47000 bis 99999 oder im Ausland:

Barmer
73524 Schwäbisch-Gmünd

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