Die Abrechnung folgender Leistungen erfolgt über unseren Abrechnungsdienstleister DDG:
- Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI (ab 01.04.2025 auch KIM möglich)
- Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Hinweis: Bitte nur die Rechnung an DDG übermitteln. Das Nachweisformular Beratungseinsatz selbst stellt keinen Leistungsnachweis dar - senden Sie dieses bitte direkt an die Barmer - Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI (Hausnotrufgeräte und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der DDG.
Abrechnungsstelle für Pflegeleistungen DDG
Vollelektronischer Datenaustausch (KIM) gemäß § 105 SGB XI (Datenannehmende Stelle):
dta302@ddg-online.de
Bitte übermitteln Sie die Daten an folgende Adresse (KIM-Mail:
ddg-datenannahme@mail.kim.telematik
DDG GmbH
Abrechnungsstelle für die Barmer
Grabenstr. 102
45141 Essen
IK 660 510 336
Tarifkennzeichen
Wozu werden der Abrechnungscode und das Tarifkennzeichen (AC/TK) benötigt?
Bei der elektronischen Datenübermittlung ist es notwendig, dass Sie als Leistungserbringer die Angaben zum Vertrag übermitteln, nach welchem Sie abrechnen. Dazu werden der Abrechnungscode und das Tarifkennzeichen (AC/TK) benötigt. Mit diesem 7-stelligen Schlüssel sind auch die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise verbunden.
Die 1. und 2. Stelle bezeichnet den Abrechnungscode.
Beispiel:
Leistungserbringer ambulante Pflege:
35 - frei gemeinnützige Anbieter (Sozialstation)
36 - privatgewerbliche Anbieter
37 - öffentlicher Anbieter
39 - sonstiger Pflegedienst
Die 3. bis 7. Stelle bezeichnet das Tarifkennzeichen. Hierbei steht die 3. und 4. Stelle für den Tarifbereich (z. B. 05 für Hamburg) und die 5. bis 7. Stelle bezeichnet den individuellen Tarif mit der Vertragsnummer.
Mit jedem Vertragswechsel oder Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung ändert sich die Vertragsnummer im Tarifkennzeichen. Der Tarifbereich bleibt in der Regel unverändert.
Die Informationen finden Sie in Ihrer aktuellen Vergütungsvereinbarung.
Hinweise zur Abrechnung Hausnotruf und Planungen nach § 132g SGB V:
Sofern Sie über den DA abrechnen, verzichten wir auf ihren Beleg. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von DDG.