Welche Unterlagen können per KIM an die Barmer übermittelt werden?

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Über das KIM-Verfahren können Sie schnell und sicher Papierunterlagen (Rechnungen, Datenbegleitzettel sowie Urbelege) digital zur Abrechnung an die Barmer übersenden. Dies spart Ressourcen und macht den Versand sicherer.

Für folgende Leistungen können Sie ab 01.04.2025 über KIM Rechnungen und zugehörige Unterlagen vollelektronisch übermitteln:

  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V
  • Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
  • Soziotherapie nach § 37a SGB V

Hier finden Sie weitere Informationen über das KIM-Verfahren bei der Barmer.

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