Wie erfolgt die Abrechnung der Kurzzeitpflege mit der Barmer?

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Aufgrund meist noch fehlender vertraglicher Regelungen mit den Kurzzeitpflegeeinrichtungen erfolgt die Kassenleistung in der Regel als Erstattungsleistung an unsere Versicherten. Sofern eine Abtretungserklärung vorgelegt wurde, kann die Erstattung auch direkt an die Einrichtung erfolgen.

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

  • Institutionskennzeichen = IK (Leistungserbringer, Abrechner und Zahlungsempfänger)
  • Eindeutige Rechnungsnummer, Datum der Rechnung
    Name, Versichertennummer, Anschrift, Geburtsdatum des Versicherten
  • Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Angabe des täglichen Pflegesatzes
  • Wenn möglich Aufschlüsselung der grund- und behandlungspflegerischen Anteile, Leistungen der (pflegerischen) Betreuung, Ausbildungsumlage, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskostenpauschale

 
Welche Unterlagen benötigt die Barmer in Papierform?

Folgende Unterlagen senden Sie bitte direkt an uns:

  • Rechnungen inklusive Leistungsnachweis

Bitte senden Sie die Unterlagen an folgendes Postfach, je nach Wohnort des Versicherten

Postleitzahlenraum 00001 bis 46999:

Barmer
42266 Wuppertal

Postleitzahlenraum 47000 bis 99999 oder im Ausland:

Barmer
73524 Schwäbisch-Gmünd

Digitale Übermittlung von Papierunterlagen an die Barmer (KIM-Verfahren)

Über das KIM-Verfahren können Sie schnell und sicher Papierunterlagen (Rechnungen, Datenbegleitzettel sowie Urbelege) digital zur Abrechnung an die BARMER übersenden. Dies spart Ressourcen und macht den Versand sicherer. 

Hier finden Sie weitere Informationen über das KIM-Verfahren bei der Barmer.

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