Bundesgesundheitsminister Spahn hat in der laufenden Legislaturperiode eine beachtliche Anzahl von Gesetzen initiiert, Bundestag und Bundesrat haben in dieser Woche nun einige davon zum Abschluss gebracht. Von besonderer Bedeutung sind dabei Neuregelungen, über die erst in letzter Minute eine Einigung gefunden wurde: Dazu gehören die neuen Rahmenbedingungen für Krankenhausabrechnungen und der Umgang mit Versichertendaten, die für das geplante Forschungsdatenzentrum bereitgestellt werden sollen.
Berlin, 08.11.2019 – Der Bundesrat beschließt heute fünf Gesetze, die von Bedeutung für das Gesundheitswesen und die Pflege sind: Von den Reformgesetzen zur Ausbildung von Psychotherapeuten und Hebammen über das Pflegelöhneverbesserungsgesetz, das Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters bis hin zum Dritten Bürokratieentlastungsgesetz. Der Bundestag hat bereits gestern in 2./3. Lesung vier weitere gesundheitspolitisch relevante Gesetze beschlossen.
Zu diesen gehört das MDK-Reformgesetz. Die Koalition verfolgt mit diesem Gesetz das Ziel, die Unabhängigkeit der bisherigen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung zu stärken und die Zahl der Prüfverfahren von Krankenhausabrechnungen zu reduzieren. Dazu wurde in letzten Änderungsanträgen festgelegt, dass für Krankenhäuser künftig eine Strafzahlung in Höhe von mindestens 300 Euro pro Fall fällig wird, wenn der Medizinische Dienst eine Abrechnung beanstandet. Gleichzeitig wird ein Höchstbetrag bei der Strafzahlung an die Krankenkassen eingeführt, der bei zehn Prozent des geminderten Abrechnungsbetrags liegen soll. Auch wurde die Prüfquote für die maximale Zahl der Abrechnungsprüfungen durch die Krankenkassen gegenüber dem Kabinettsbeschluss von 10 Prozent auf 12,5 Prozent für das kommende Jahr erhöht. Diese letzten Änderungen sind sinnvoll und notwendig. Damit wird in Zukunft ein deutlich stärkerer Anreiz für die Krankenhäuser als bisher gesetzt, korrekte Rechnungen zu stellen.
Kurz vor der abschließenden Lesung im Bundestag wurde auch eine wichtige Änderung in das Digitale-Versorgung-Gesetz aufgenommen: Das Gesetz sieht vor, dass die Daten aller gesetzlich Versicherten für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden sollen. Dafür müssen die Krankenkassen die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten an den GKV-Spitzenverband übersenden. Erst durch einen Änderungsantrag wurde die Regelung im Sinne des Datenschutzes verändert: Die Kosten- und Leistungsdaten dürfen demnach von den Kassen nur mit einem sogenannten Lieferpseudonym an die Datensammelstelle des GKV-Spitzenverbandes gelangen. Die Änderung ist von wesentlicher Bedeutung, denn der Schutz der personenbezogenen Informationen und die Gewähr der Datensicherheit sind wichtige Vertrauensgrundlagen für die Versicherten.