Wie werden Leistungen über DDG abgerechnet?

Lesedauer unter 2 Minuten

Sie können Ihre Abrechnung für bestimmte Leistungen über das Datenaustauschverfahren nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI an das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) senden – auch per E-Mail.

Selbstabrechner und Rechenzentren, die über das DDG abrechnen, haben die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Abrechnung online einzusehen.

Zum Online-Servicecenter des DDG

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Pflegeleistungen mit der Barmer abrechnen

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Abrechnung von Pflegeleistungen direkt mit der Barmer

Stammdaten ändern

Für eine reibungslose Abrechnung ist es wichtig, dass Ihre Stammdaten immer aktuell sind. 

Daten im Pflege- oder Hospizlotsen ändern

Hier erfahren Sie, wie Sie Änderungen Ihrer Profildaten auf den Portalen veranlassen können.