Besprechung des Teams am Schreibtisch im Büro
Hilfsmittel

Newsletter für Hilfsmittel-Vertragspartner

Lesedauer unter 45 Minuten

Alles Wichtige aus dem Bereich Hilfsmittel als Erstes erfahren: Die Barmer bietet Ihnen als zusätzlichen Service einen regelmäßigen Newsletter mit Informationen zu aktuellen Themen rund um die Vertragspartnerschaft und Versorgung mit Hilfsmitteln.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Barmer-Newsletter für Hilfsmittel-Vertragspartner. So verpassen Sie nicht mehr, was für Ihren praktischen Alltag als Leistungserbringer wichtig ist. Zum Beispiel:

  • Aktuelle Vertragsprojekte
  • Auswirkungen aktueller gesetzlicher Änderungen auf Ihre Vertragspartnerschaft
  • Umsetzungshinweise zu neuen Verträgen
  • Umsetzungshinweise zur Abrechnung

Newsletter 1/2025 (vom 14.03.2025)

So klappt die Abrechnung: Hilfsmittelpositionsnummer immer 10-stellig angeben

Natürlich weiß jeder im Hilfsmittelmarkt: Eine Hilfsmittelpositionsnummer ist zehnstellig. Und auch das weiß jeder: Nur mit einer vollständigen, zehnstelligen Hilfsmittelpositionsnummer ist ein Rückschluss auf ein konkretes Hilfsmittel möglich.

Krankenkassen benötigen eine Transparenz darüber, für welche konkreten Hilfsmittel sie die Beiträge ihrer Versicherten ausgeben. Das ist der Grund für die Verpflichtung der Leistungserbringenden, in der Abrechnung die zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer des tatsächlich abgegebenen Hilfsmittels vollständig anzugeben. Eine ausführliche Beschreibung dazu findet sich in den Richtlinien zum Datenaustausch (Anlage 3 Punkt 8.2.2). Hier geht der GKV Spitzenverband detailliert darauf ein, welche Angaben im Feld „Art der abgegebenen Leistung (Abrechnungspositionsnummer)“ der Abrechnungsdaten zu liefern sind, beispielsweise wenn noch keine zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer vergeben ist. Auch in den Verträgen und im Vertragscontrolling greift die Barmer die hohe Relevanz der Abrechnungsnummer auf.

Dem überwiegenden Teil unserer Vertragsparteien sind diese Regelungen bekannt, und ein Großteil der Abrechnungen ist völlig korrekt. Wie so häufig ist es ein vergleichsweise geringer Anteil an Vorgängen, der hohe Aufwände verursacht, weil eingehende Abrechnungen beispielsweise nur eine siebenstellige Positionsnummer enthalten. Besonders auffällig sind die Abrechnungen aus dem Bereich der ableitenden Inkontinenz. Für diesen, aber auch alle anderen Produktbereiche gilt bei der Barmer ab sofort eine intensivierte Abrechnungsprüfung: Abrechnungen mit fehlerhaften oder unvollständigen Abrechnungspositionsnummern werden konsequent an den Einreicher zurückgewiesen.

In unseren gemeinsamen Interesse schlanker Abrechnungsprozesse prüfen Sie bitte vor der Einreichung Ihrer Abrechnung, ob die von Ihnen angegebene Abrechnungspositionsnummer zehnstellig angegeben ist.

Wichtige Information für Leistungserbringende im Bereich der Elektrostimulation

Änderung der Abgabe- und Abrechnungsbefugnis ab dem 01.04.2025

Die Barmer hat im letzten Jahr neue Verträge im Bereich Elektrostimulation geschlossen. Alle uns vorliegenden Beitrittsanträge sind vollständig abgearbeitet. Ab dem 01.04.2025 sind damit ausschließlich die Vertragsparteien der Barmer berechtigt, Hilfsmittel zur Elektrotherapie (Iontophoresegeräte, EMG-Geräte, Inkontinenztherapiegeräte, Biofeedbacksysteme, FES Systeme zur Krankenbehandlung) abzugeben und abzurechnen.

Bitte beachten Sie die folgenden wesentlichen Punkte:

  • Vertragspflicht: Ab dem 01.04.2025 dürfen nur noch Leistungserbringende, die einen Vertrag mit der Barmer abgeschlossen haben, Hilfsmittel zur Elektrotherapie abgeben und abrechnen.
  • Rückweisung von Rechnungen und Kostenvoranschlägen: Rechnungen und Kostenvoranschläge von Nichtvertragsparteien, die nach dem 01.04.2025 eingereicht werden, werden konsequent zurückgewiesen. Um Schwierigkeiten bei der Abrechnung zu vermeiden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie bis zu diesem Datum Vertragspartei der Barmer sind.
  • Vertragsbeitritt: Der Beitritt zum bestehenden Vertrag kann ganz unkompliziert über die Online-Plattform "Mein Vertragspartnerportal" (MIP) erfolgen. Diese Plattform bietet Ihnen eine effiziente Lösung zur Vertragsaufnahme und -verwaltung. Sie sind noch nicht bei MIP registriert oder benötigen weitere Informationen? Alles Wichtige finden Sie hier.

Wir bitten Sie diese Änderungen zu berücksichtigen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um rechtzeitig Vertragspartei der Barmer zu werden.

Für Rückfragen oder weiterführende Informationen steht Ihnen unser Service-Team unter der Hotline für Leistungserbringende 0800 333 0606 jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie interessieren sich für unseren Hilfsmittel-Newsletter? Hier können Sie sich einfach und unkompliziert zum Newsletter anmelden. Wenn Sie keinen weiteren Newsletter erhalten möchten, können Sie ihn selbstverständlich auch wieder abbestellen.

Jetzt anmelden

Ältere Ausgaben des Newsletters

Sie haben eine Ausgabe verpasst? Hier finden Sie Newsletter, die bereits verschickt wurden, sowie weitere nützliche Informationen für Hilfsmittel-Vertragspartner.