Häufig erhalten Patienten am Ende eines Arztbesuchs ein Rezept ausgehändigt. In vielen Fällen ist dies rosafarben, manchmal aber auch blau, gelb oder grün. Doch worin besteht der Unterschied?
Ein Arztrezept enthält viel mehr Informationen als nur die pure Aussage über ein verordnetes Medikament. Auch die Gültigkeit der Verordnung und die Frage der Kostenübernahme lassen sich aus dem Dokument ablesen – und zwar an der Farbe. „Das bekannteste Rezept ist sicher das rosafarbene, auch Kassenrezept Muster 16 genannt. Ein solches erhalten gesetzlich Krankenversicherte immer dann, wenn ihnen der Arzt eine zu Kassenlasten verordnungsfähige Arznei oder Maßnahme verordnet“, erklärt Nadja Dörr, Apothekerin bei der Barmer GEK. Das Kassenrezept ist zwar insgesamt drei Monate gültig, allerdings können die Apotheken es nur während der ersten vier Wochen bei der Kasse zur Erstattung einreichen. Deshalb rät Dörr Patientinnen und Patienten, das Rezept innerhalb dieser Zeit einzulösen: "Ansonsten muss es aus eigener Tasche gezahlt werden."
Blau - für Selbstzahler
Das blaue, drei Monate gültige Rezept erhalten in erster Linie Privatpatienten, die bei der Einlösung in Vorkasse treten und sich das Geld später von ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen können. Aber auch Kassenpatienten bekommen von ihrem Arzt ab und an ein blaues Rezept, und zwar immer dann, wenn er ihnen ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet, das nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, so wie beispielsweise die Anti-Baby-Pille für Versicherte ab dem vollendeten 20. Lebensjahr. Die Kosten dafür tragen gesetzlich Versicherte allein.
Gelb - für starke Schmerzmittel
Für Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zum Beispiel starke Schmerzmittel wie etwa Morphin, oder die meisten Medikamente gegen ADHS gilt ein besonders sensibler Umgang. Deshalb gibt es für sie auch eine eigene Rezept-Kategorie. Eine Besonderheit des gelben Rezeptes, das übrigens sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten ausgestellt wird, ist die kurze Gültigkeit von sieben Tagen. "Um Missbrauch auszuschließen werden gelbe Rezepte in dreifacher Ausführung ausgestellt. Eine Kopie behält der Arzt direkt für seine Unterlagen, das Original und eine weitere Kopie muss der Patient in der Apotheke vorlegen, die wiederum das Original bei der Krankenkasse einreichen", erklärt Dörr das aufwendige Prozedere.
Grün - für Empfehlungen des Arztes
Streng genommen ist das grüne Rezept gar keine echte Verordnung, sondern "nur" eine Empfehlung. Darauf notiert der Arzt nicht rezeptpflichtige Medikamente, die in der Regel keine Kassenleistung sind. Im Prinzip könnten sich Patientinnen und Patienten auch einfach in der Apotheke beraten lassen. Damit ist das grüne Rezept eher so etwas wie eine Gedächtnisstütze und deshalb auch unbegrenzt gültig.
Tipp: "Wer das grüne Rezept zusammen mit der Quittung beim Finanzamt einreicht, kann es als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen."