Dr. Utta Petzold, Dermatologin bei der Barmer GEK:
Das kann man nicht pauschal beantworten. Einen ersten Hinweis gibt das Verfallsdatum, das auf den meisten Sonnenschutzmitteln vermerkt ist. Es bedeutet, dass der Hersteller bei ungeöffneter Packung eine unverminderte Wirksamkeit bis zu diesem Datum garantiert. Ist auf der Verpackung kein Verfallsdatum angegeben, ist sie ungeöffnet mindestens 30 Monate haltbar. Oft findet sich das Symbol eines offenen Cremetopfes in Kombination mit einer Zahl auf dem Gefäß. Diese gibt an, wie lange das Produkt nach dem Öffnen noch genutzt werden kann.
Die Sonnencreme aus dem letzten Urlaub muss also nicht zwangsläufig in der Mülltonne landen. Wer bei den ersten warmen Sonnenstrahlen jetzt wieder die Tube des vergangenen Sommers in den Händen hält, sollte zunächst Farbe und Geruch kontrollieren und überprüfen, ob die Creme verunreinigt ist, also ob beispielsweise Sand an der Öffnung klebt. Auch die Lagerung spielt eine große Rolle. Lag das UV-Schutzmittel im Sommer im Handschuhfach oder der Strandtasche, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es durch die Stauhitze im Auto oder Strahlungshitze Schaden genommen hat. In beiden Fällen können weder Mindesthaltbarkeitsdatum noch Cremetopfsymbol eine Wirksamkeit sicher gewährleisten.
Wer sich nach der Prüfung lieber für eine neue Creme entscheidet, sollte einen ausreichend hohen Schutzfaktor wählen, denn die sonnenentwöhnte Winterhaut ist besonders im Frühjahr sehr empfindlich.