Pflege für die Zukunft stark machen

Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung dauerhaft sicherstellen

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Die soziale Pflegeversicherung befindet sich in einer schwierigen Finanzsituation, denn die Kosten für die pflegerische Versorgung wachsen stetig. Die Gründe dafür sind vielfältig: So steigt die Lebenserwartung der Menschen (glücklicherweise) weiter an, sodass in den nächsten Jahren mit einem weit größeren Anstieg der Zahl an Pflegebedürftigen zu rechnen ist als bisher prognostiziert. Umfassende Leistungsausweitungen, der Anstieg der Löhne durch die neue Tarifbindung in der Pflege und nicht zuletzt die hohen gesamtgesellschaftlichen Kosten, die die soziale Pflegeversicherung während der Corona-Pandemie übernehmen musste, haben die Reserven der Pflegeversicherung unter das gesetzlich vorgegebene Mindestniveau schrumpfen lassen. Gleichzeitig entstehen dem System der Pflegeversicherung durch die gestaffelten Zuschläge der pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Langzeitpflege Mehrausgaben in Milliardenhöhe.

Diese Situation erfordert ein schnelles Handeln des Gesetzgebers. Notwendig ist nicht nur eine Finanzierungsreform für die Pflegeversicherung, sondern auch eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Finanzierung zwischen Bund, Ländern und der Pflegeversicherung. So stellt die Finanzierung der Ausbildung von Pflegekräften und sonstigem Gesundheitspersonal in Pflegeeinrichtungen eine öffentliche Aufgabe dar und muss deshalb auch grundsätzlich über Steuern finanziert werden. Systemfremd wäre in der stationären Pflege eine vollständige Verlagerung der Kosten für die medizinische Behandlungspflege in die gesetzliche Krankenversicherung. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ist zum 01.07.2023 eine Beitragssatzerhöhung vorgesehen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei den Pflegebeiträgen.

Pflegepapier 2023_Pflegeeinnahmen und -ausgaben