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Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung passiert Bundesrat

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Der Bundesrat hat die Verordnung zum Krankenhaustransformationsfonds am vergangenen Freitag gebilligt. Ihre Zustimmung machen die Länder abhängig von einzelnen Änderungswünschen etwa zu Fördervoraussetzungen von Projekten. Ein offener Streitpunkt bleibt weiterhin die Frage der Finanzierung. So fordern die Länder in einem Entschließungsantrag die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Klinikreform. Die Barmer lehnt die geplante Finanzierung aus Beitragsmitteln ab und fordert mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen grundsätzliche Änderungen bei der Klinik-Investitionsfinanzierung. 

Berlin, 24.03.2025 – Am 21.03.2025 hat der Bundesrat dem Entwurf der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung zugestimmt. Damit werden die Voraussetzungen für die Umsetzung des Transformationsfonds ab dem kommenden Jahr geschaffen. Die Länder stimmten dem Verordnungsentwurf jedoch nur mit Maßgaben zu, denen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachkommen muss, damit die Verordnung in Kraft treten kann. So lehnen die Länder etwa ab, das Insolvenzrisiko von Krankenhäusern zu prüfen. Zudem solle klargestellt werden, dass auch Vorhaben förderfähig sein können, die überwiegend dem Erhalt bestehender Strukturen dienen sollen.

Finanzierung des Transformationsfonds weiterhin strittig

Wie bereits im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz festgelegt, sollen zur Finanzierung des Fonds in den Jahren 2026 bis 2035 insgesamt bis zu 25 Milliarden Euro seitens der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aus Beitragsmitteln bereitgestellt werden. Die private Krankenversicherung kann sich freiwillig beteiligen. Voraussetzung für eine Förderung aus Mitteln des Transformationsfonds ist, dass sich die Länder – ggf. unter Einbeziehung der Krankenhausträger – mit 50 Prozent an der Finanzierung der Vorhaben beteiligen.

In einem Entschließungsantrag fordert der Bundesrat den Bund auf, sich an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds direkt zu beteiligen. Dabei sollten 40 Prozent der Gesamtfördermittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, Länder und die GKV sollten ihrerseits je 30 Prozent tragen.

Aus Sicht der Barmer sollte gänzlich auf die Verwendung von Beitragsmitteln verzichtet werden, denn die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft ist Aufgabe der Bundesländer und daher zwingend durch öffentliche Mittel zu finanzieren. Eine Möglichkeit, damit die Bundesländer endlich ihren Investitionspflichten für die Krankenhäuser nachkommen, könnte das in der vergangenen Woche beschlossene Infrastruktur-Sondervermögen bieten, das ausdrücklich auch für Krankenhaus-Investitionen eingesetzt werden soll.