Meldungen zur Gesundheitspolitik

Berlin kompakt: BMG legt Verordnung für Krankenhaustransformationsfonds vor | Versorgungsgesetz: Entbudgetierung kommt doch | EU-Kommission veröffentlicht Arbeitsprogramm 2025

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17.02.2025 - Kurz vor der Bundestagswahl legt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die für die Umsetzung des Krankenhaustransformationsfonds notwendige Verordnung vor. Die Barmer sieht die geplante Finanzierung des Transformationsfonds aus Krankenkassenbeiträgen weiterhin kritisch. Denn die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft ist Aufgabe der Bundesländer und muss zwingend durch öffentliche Mittel finanziert werden.

Finanzierung des Transformationsfonds aus Krankenkassenbeiträgen ist verfassungswidrig

Im Rahmen der Krankenhausreform wurde die Einrichtung eines Transformationsfonds beschlossen, um die geplante Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren. Von Anfang an stand die Finanzierungssystematik des Fonds in der Kritik der Kassen: Die Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung an seiner Finanzierung – in Höhe von 2,5 Milliarden Euro jährlich für einen geplanten Zeitraum von zehn Jahren – ist verfassungswidrig.
In der Verordnung soll zudem geregelt werden, dass von den Ländern im jeweiligen Jahr nicht beantragte Fondsmittel in das nächste Jahr übertragen werden, sie bleiben dem Land bis zum Ende der Laufzeit des Transformationsfonds vollständig für mögliche Projekte erhalten. Das lehnt die Barmer klar ab, denn damit werden der GKV Finanzmittel für die Patientenversorgung entzogen.

Entbudgetierung treibt Kosten für GKV und gesetzlich Versicherte

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode haben sich die ehemaligen Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nun doch noch auf die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung verständigt. So wurde am 14.02.2025 ein im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen deutlich verkleinertes Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) durch den Bundesrat gebracht. Kurz vor der Bundestagswahl führt diese Entscheidung zu weiteren finanziellen Belastungen von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern.

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