Meldung zur Gesundheitspolitik

Bundesrats-Gesundheitsausschuss lehnt vertraulichen Erstattungsbetrag ab

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Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates lehnt die von der Bundesregierung im Medizinforschungsgesetz geplante Regelung für die Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge neuer Arzneimittel ab. Die Barmer teilt diese Kritik, denn mit der Einführung einer Geheimhaltung von Arzneimittelpreisen würde das bewährte AMNOG-System schwer beschädigt – verbunden mit massiven finanziellen Belastungen für die Beitragszahler. 

Berlin, 16.05.2024 – Für die morgige Befassung des Bundesrates mit dem Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes haben der federführende Gesundheitsausschuss sowie weitere Ausschüsse empfohlen, die geplante Regelung zur Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen zu streichen. 
Der nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern verhandelten Erstattungsbeträge für neue Medikamente künftig vertraulich bleiben sollen, wenn der Hersteller dies wünscht.
Wie es in den Ausschussempfehlungen heißt, führe die Regelung zu großer Intransparenz. Dabei stünde ein hoher bürokratischer und finanzieller Aufwand für den Differenzausgleich einem nur fraglichen Nutzen entgegen.

Vertraulichkeit gefährdet die bewährte Kosten-Nutzen-Bewertung für neue Arzneimittel

Auch aus Sicht der Barmer würde die Umsetzung vertraulicher Erstattungsbeträge zu erheblichen zeitlichen, personellen und finanziellen Mehraufwänden nicht nur bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, sondern auch bei Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern führen. Gleichzeitig würde das für die Kosten-Nutzen-Bewertung der Arzneimittelversorgung seit Jahren etablierte AMNOG-Verfahren durch die geplante Neuregelung massiv gefährdet. Dabei werden weitere erhebliche Kostenbelastungen auf die Versichertengemeinschaft zukommen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat morgen dem Votum der Ausschüsse folgt und die Regelung zur Geheimhaltung ablehnen wird. Dies wäre zumindest ein wichtiges Signal.
 

Das Gesetz im Überblick
Medizinforschungsgesetz (MFG)