Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung soll Anfang 2025 erneut steigen. Morgen steht der Beschluss über die „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ auf der Tagesordnung des Bundesrats. Es ist bereits absehbar, dass die geplante Beitragssatzerhöhung um 0,2 Prozentpunkte nicht ausreichen wird, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung für das gesamte Jahr 2025 zu sichern. Um die Finanzierung dauerhaft zu stabilisieren, sind dringend umfassende Reformen notwendig.
Berlin, 19.12.2024 – Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zu den Kostentreibern gehören die stark zunehmende Zahl Pflegebedürftiger sowie die Zuschüsse zu den Eigenanteilen der Heimbewohnerinnen und -bewohner. Ein weiterer Grund ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, durch den die Pflegedauer erheblich verlängert wird, so der kürzlich vorgestellte Barmer-Pflegereport. Mit weiteren Ausgaben ist auch ab 01.01.2025 zu rechnen, weil dann die Leistungsbeträge um 4,5 Prozent erhöht werden.
Beitragssatz für die Versicherten steigt um weitere 0,2 Prozentpunkte
Bereits Anfang Dezember hatte der Deutsche Bundestag die „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ zur Kenntnis genommen und damit die Voraussetzung für eine Zustimmung des Bundesrats zu der Verordnung geschaffen. Anfang des kommenden Jahres soll sie in Kraft treten. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird dann zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte höher ausfallen.
Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.01.2025
Versicherte | Beitragssatz | Beitragssatz |
---|---|---|
kinderlos | 4,00 % | 4,20 % |
1 Kind | 3,40 % | 3,60 % |
2 Kinder | 3,15 % | 3,35 % |
3 Kinder | 2,90 % | 3,10 % |
4 Kinder | 2,65 % | 2,85 % |
5 Kinder und mehr | 2,40 % | 2,60 % |
Notwendig ist eine dauerhafte Stabilisierung der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung
Die Anhebung des Beitragssatzes führt laut Bundesregierung zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 3,7 Milliarden Euro. Dies wird nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Die kommende Bundesregierung muss ein weiteres Ansteigen der Beitragssätze verhindern, um die Versicherten nicht weiter finanziell zu belasten. Dazu sollte die soziale Pflegeversicherung nicht nur von gesamtgesellschaftlichen Kosten entlastet werden. Auch müssen die Bundesländer ihrer Verpflichtung nachkommen, die Investitionskosten für die pflegerische Infrastruktur zu tragen. Schließlich braucht es einen sozialen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.