Meldungen zur Gesundheitspolitik

Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte und nichtärztliches Personal

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Berlin, 08.02.2024 – Seit einigen Wochen liegen erste Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Pflegekompetenzgesetz vor. Pflegefachkräfte im ambulanten Bereich sowie in stationären Einrichtungen sollen demnach mehr Kompetenzen erhalten, um eigenverantwortlich und selbstständig heilkundliche Tätigkeiten ausführen zu können. 

Was bislang im Rahmen von Modellprojekten erprobt werden kann, soll nun Einzug in die Regelversorgung halten: mehr Befugnisse für qualifizierte Pflegefachpersonen im Bereich der Wundversorgung, bei der Behandlung von Diabetes und Demenz. Ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeberufe, mit dem Arbeitsplätze in der Pflege deutlich attraktiver würden – auch für Bewerber aus dem Ausland, wo die Ausübung selbstständiger heilkundlicher Tätigkeiten vielfach lange etabliert ist. Weitergehender Regelungsbedarf besteht jedoch auch für nichtärztliche Assistenzberufe in der Arztpraxis, in MVZ oder sektorenübergreifenden Einrichtungen. Vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Fachkräftemangels muss die Sicherstellung einer guten medizinischen und pflegerischen Versorgung von Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt der Überlegungen des Gesetzgebers stehen.

Neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichem und nichtärztlichem Personal

Es gibt gute Gründe, die Aufgabenverteilung innerhalb der Gesundheitsfachberufe neu zu justieren. Hohe Anforderungen an Versorgung, Behandlungsqualität und Patientensicherheit können nur durch gut ausgebildetes Fachpersonal erfüllt werden. Zudem kommen die vorhandenen Fachkräfteressourcen zielgerichteter und effizienter zum Einsatz, wenn qualifizierte nichtärztliche Fachkräfte zusätzliche Kompetenzen erhalten, die bisher ärztlichem Personal vorbehalten sind. Dies gilt gleichermaßen für pflegerische und medizinische Gesundheitsberufe. Der Einsatz von akademisierten nichtärztlichen Assistenzberufen kann hierbei eine umfassende Rolle spielen.

Delegation in der ärztlichen Praxis ausbauen 

Ein rechtlicher Rahmen für die Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf nichtärztliches Personal existiert bereits im niedergelassenen ärztlichen Bereich. Dabei gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher nichtärztlicher Assistenzberufe, deren Ausbildung und Tätigkeiten von Bundesland zu Bundesland variieren. Wichtig ist hier eine Vereinheitlichung der Fortbildung mit klar definierten Inhalten, um die Einsatzmöglichkeiten dieser Assistenzberufe bundesweit und auch sektorenübergreifend zu ermöglichen. 
Zudem braucht es eine neue Form der Vergütung. Statt des bestehenden Strukturzuschlags für die Delegation etwa bei nichtärztlichen Praxisassistentinnen (NäPa) sollte eine allgemeine tätigkeitsbezogene Vergütung für die erbrachten Leistungen geschaffen werden. Dazu müssen die Regelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) überarbeitet und um neue EBM-Ziffern ergänzt werden.

Einen Schritt weitergehen: Rechtssichere Umsetzung der Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten

Damit nichtärztliche Gesundheitsberufe ein breiteres Tätigkeitsspektrum in der Versorgung übernehmen können als bisher, muss die selbstständige Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten im Sozialgesetzbuch V geregelt werden. Entsprechend qualifizierte nichtärztliche Assistenzberufe sollen in Zukunft eigenverantwortlich handeln können. Ein wesentlicher Unterschied zur Delegation liegt darin, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe in eigener Haftung arbeiten.
Die entsprechenden Rahmenvorgaben sowie den pflegerisch-medizinischen Katalog der substituierbaren Leistungen könnte dabei der Gemeinsame Bundesausschuss definieren.

 

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