Berlin, 15.05.2024 – Nach über einjähriger Diskussion und mehrfacher Verzögerung beschließt das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch den Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Geplant sind darin unter anderem eine neue Finanzierungssystematik für den stationären Bereich sowie die Einführung eines Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhauslandschaft. Der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. Christoph Straub, warnt vor einem Kostenschub durch die im Gesetz geplanten Regelungen.
Finanzierung von Krankenhausstrukturen durch Beitragszahler nicht rechtens
Unverändert zeichnen sich mit dem aktuellen Entwurf erhebliche zusätzliche Ausgaben für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung ab. „Allein durch die Regelungen zum geplanten Transformationsfonds sollen innerhalb der nächsten zehn Jahre bis zu 25 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern für den Umbau der Krankenhauslandschaft aufgebracht werden, obwohl die Investitionsfinanzierung Kernaufgabe der Bundesländer ist“, warnt Prof. Straub. Die geplante Regelung muss daher ebenso zurückgenommen werden wie die Abschaffung der Krankenhausabrechnungsprüfung. Beides führt zu erheblichen Mehrausgaben. Durch die Umstellung der Einzelfallprüfung auf eine Stichprobenprüfung wären die Krankenkassen künftig gezwungen, auch offensichtlich fehlerhafte Rechnungen zahlen zu müssen.
Nötig sind echte Verbesserungen der Versorgungsqualität
Die Belastungsgrenze der beitragszahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber sei angesichts chronisch steigender Kosten im Gesundheitswesen längst erreicht, so Straub. Er appelliert an die Politik, sich wieder auf den Kerngedanken der Gesetzesinitiative zu besinnen und die Steigerung der Versorgungsqualität sowie das Erschließen von Effizienzressourcen in den Blick zu nehmen.
Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den ursprünglichen Vorschlägen für eine Verbesserung der Krankenhausstrukturen zurück. Um die Patientensicherheit zu verbessern und die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen zu bündeln ist eine Spezialisierung und Zentralisierung der Krankenhausstruktur nötig, sodass nicht mehr jedes Krankenhaus jede Leistung erbringen kann. Notwendig sind scharfe Vorgaben für die geplanten Leistungsgruppen, ohne sie wird es keine einheitlichen Qualitätsstandards für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten geben.
Das Gesetz im Überblick
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)