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BMG-Bericht zur Pflegeversicherung: Finanzieller Druck im System steigt

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Das Bundeskabinett hat Anfang Juli den Bericht der Bundesregierung für eine „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“ verabschiedet. In dem Bericht werden Vorschläge für eine dauerhaft stabile Finanzierung der Pflegeversicherung unterbreitet. Bereits im Koalitionsvertrag haben die Regierungspartner Verabredungen zur Finanzierung der Pflege getroffen. Würden diese umgesetzt, könnte dies zu einer erheblichen Entspannung der schwierigen Finanzsituation in der Pflegeversicherung beitragen. Doch dafür fehlt der politische Wille der Koalitionspartner.

Berlin, 15.07.2024 – Grundlage für den jetzt vorliegenden Bericht ist ein Auftrag aus dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, wonach die Bundesregierung bis zum 31.05.2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) vorlegen sollte. Der unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erstellte Bericht beschreibt ausführlich verschiedene Szenarien und deren finanzielle Auswirkungen. Neben der Weiterentwicklung des bestehenden Teilleistungssystems in der Pflege wird auch die Einführung einer Vollversicherung modelliert. Diese könnte laut Bundesregierung – je nach Ausgestaltung – im Jahr 2060 eine finanzielle Größenordnung von über 240 Milliarden Euro jährlich erreichen.

Finanzielle Konsolidierung der sozialen Pflegeversicherung notwendig

Eine politische Lösung für die notwendigen grundlegenden Strukturreformen ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten, zu unterschiedlich sind die Vorstellungen der Ampel-Fraktionen über deren Umsetzung. Auch die im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben einer vollständigen Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und der pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln werden daher in der verbleibenden Zeit bis zur Bundestagswahl 2025 voraussichtlich nicht mehr umgesetzt. Diese wären jedoch für eine grundlegende finanzielle Konsolidierung der sozialen Pflegeversicherung notwendig.

Für 2024 wird für die Pflegeversicherung ein Defizit von rund 1,5 Milliarden Euro erwartet, für das kommende Jahr in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Aufgrund der sich verschärfenden Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung zeichnet sich ab, dass in den nächsten Monaten eine weitere Beitragssatzsteigerung per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erfolgen muss. Dies würde die soziale Pflegeversicherung nur kurzfristig entlasten, die Beitragszahler jedoch weiter belasten. Denn erst vor einem Jahr war der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte angehoben worden.

 

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier als PDF zum Download (6,01 MB)

„Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung – Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen“