Berlin, 05.09.2024 - Die geplante Krankenhausstrukturreform ist eines der wichtigsten, aber auch umstrittensten Reformprojekte dieser Legislaturperiode. Nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der Barmer, Prof. Dr. Christoph Straub, verfehlt der Gesetzentwurf sein ursprüngliches Ziel, die Versorgungsqualität im stationären Bereich entscheidend zu verbessern. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation im Gesundheitswesen kritisiert Straub zudem die mit dem Gesetz verbundenen erheblichen Kostensteigerungen für die gesetzliche Krankenversicherung.
Ursprüngliches Krankenhausreform-Konzept stark verwässert
Obwohl Konsens über die Notwendigkeit einer Reform der Krankenhausstrukturen bestehe, seien die mutigen Vorschläge der Regierungskommission im Konflikt zwischen Bund und Ländern stark verwässert worden, so Straub im Gespräch. Er befürchtet, dass die Bundesländer insbesondere die Qualitätsvorgaben im laufenden Gesetzgebungsprozess noch weiter aufweichen könnten.
Besonders kritisch sieht Straub auch, wie die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Obwohl deren Finanzierung Aufgabe des Staates sei, soll der im Gesetz vorgesehene Transformationsfonds zur Hälfte aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden.
Akzeptanz des beitragsfinanzierten Systems durch weitere Beitragserhöhungen gefährdet
Die hohen Ausgabensteigerungen der GKV etwa im Bereich der Arzneimittelversorgung und für Krankenhausleistungen seien alarmierend, so Straub. Der hohe Kostendruck durch die aktuelle Gesetzgebung stelle die Krankenkassen vor große Probleme und belaste die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Man dürfe die Akzeptanz für das beitragsfinanzierte Gesundheitssystem nicht aus dem Blick verlieren, die Beitragssätze dürften nicht unbegrenzt angehoben werden.
Notwendig seien deshalb effizientere Strukturen im Gesundheitswesen, die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund und mehr finanzielle Beteiligung der Bundesländer, besonders dort, wo die Länder gesetzlich dazu verpflichtet sind.
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