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Berlin kompakt: Entwurf zur Reform der Notfallversorgung | Gesundheitswesen aktuell 2024: bifg legt aktuelle Analysen vor

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Mit dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf für ein Notfallgesetz sollen die bestehenden Notfallstrukturen besser vernetzt werden, damit Hilfesuchende schnellstmöglich in der medizinisch geeigneten Versorgungsebene behandelt werden können. Dies ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Nach Ansicht der Barmer ist es zwingend notwendig, die Weiterentwicklung der Notfallversorgung mit der Reform der rettungsdienstlichen Strukturen und vor allem der Reform der Krankenhausstrukturen zu verbinden.

Berlin, 21.06.2024 – Die Schwerpunkte des jetzt vorliegenden Referentenentwurfs zur Notfallversorgung liegen auf der Vernetzung der Notrufnummern 116 117 und 112, der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit ambulantem Behandlungsbedarf vorrangig in den Strukturen der vertragsärztlichen Versorgung sowie der flächendeckenden Einrichtung von Integrierten Notfallzentren. Dies sind erste Schritte hin zu einer integrierten Notfallversorgung.

Das Bundesgesundheitsministerium hat jedoch – wie bereits in den Eckpunkten zur Reform – darauf verzichtet, den Rettungsdienst in das Reformgesetz einzubeziehen. Die Ankündigung des Gesundheitsministers, den Rettungsdienst erst im Rahmen des parlamentarischen Prozesses in das Gesetz zu integrieren, dürfte auf Kritik der Bundesländer stoßen, in deren Kompetenzbereich der Rettungsdienst liegt.

Bundeseinheitliche Vorgaben für die Qualität der Versorgung notwendig

Eine grundlegend wichtige Entscheidung ist die digitale Vernetzung von Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Rettungsleitstellen zu einem Gesundheitsleitsystem. Die qualitativ hochwertige Ersteinschätzung ist Voraussetzung dafür, dass Patientinnen und Patienten unmittelbar in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. Grundsätzlich gilt, dass mit dem Notfallgesetz bundesweit einheitliche Vorgaben für die Qualität der Versorgung geschaffen werden müssen. Die Länder sind aufgefordert, diese in ihrer länderspezifischen Gesetzgebung zum Rettungsdienst zu verankern.
 

Ein weiteres Thema des Newsletters:

Gesundheitswesen aktuell 2024: bifg legt aktuelle Analysen vor

Das Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) hat seine jährliche Publikation „Gesundheitswesen aktuell 2024“ veröffentlicht, mit aktuellen Beiträgen zu System- und Wettbewerbsfragen des Gesundheitswesens sowie zu Versorgungsthemen.

 

Termine laufender Gesetzgebungsverfahren

Als Service stellen wir in einer Tabelle Informationen und Termine zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und zu Verordnungen zur Verfügung.
 

Berlin kompakt – Gesundheitspolitische Nachrichten aus der Hauptstadt
Der Newsletter Berlin kompakt informiert über wichtige Entwicklungen im Bereich der Gesundheitspolitik. Dazu gehören regelmäßige Berichte über die für die gesetzliche Krankenversicherung wesentlichen Gesetzgebungsprozesse.