Berlin, 29.05.2024 - Nach erheblichen Verzögerungen hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach sowohl die Krankenhausreform (KHVVG) als auch das Versorgungsgesetz (GVSG) durch das Bundeskabinett gebracht. Im Laufe der langwierigen Diskussionen mussten an beiden Gesetzen wesentliche Veränderungen vorgenommen werden – nicht zum Besten für die Krankenhausreform, deren Qualitätsziele deutlich verwässert wurden.
Mit der Umwandlung der gematik in eine Digitalagentur bleibt es bei dem Dilemma, dass die Kassen zahlen müssen, ohne entsprechende Mitspracherechte bei der Digitalisierung zu haben.
Digitalagentur erhält mehr Kompetenzen
Im Rahmen des jetzt vorliegenden Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit“ (GDAG) wird die Institution mehr Kompetenzen erhalten, wie etwa umfangreiche Durchgriffsrechte gegenüber den Herstellern von Praxisverwaltungssystemen (PVS). Wichtig ist die Verpflichtung der Hersteller, die informationstechnischen Systeme interoperabel zu gestalten, dies wird die Akzeptanz für digitale Prozesse hoffentlich weiter verbessern. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Digitalagentur in Zukunft sowohl als Aufsichtsorgan als auch als eigenständiger Marktteilnehmer tätig werden kann.
Einfluss des Bundesgesundheitsministeriums auf Digitalagentur wird weiter gestärkt
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erhält im Zuge der Neuregelung eine Rechtsverordnungskompetenz, mit der es eigenverantwortlich die Aufgaben der Digitalagentur erweitern kann.
Es bleibt bei der beherrschenden Stellung des BMG. Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen auch bei der neuen Digitalagentur über 90 Prozent der finanziellen Mittel aufbringen müssen, werden sie auch künftig keine entscheidenden Mitspracherechte haben.
Die Themen des Newsletters:
Bundeskabinett beschließt Krankenhausreform
Es steht zu befürchten, dass in den anstehenden Verhandlungen mit den Ländern noch weitere Abstriche bei den Qualitätskriterien für die Krankenhäuser gemacht werden.
Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Zwei vor allem von den Krankenkassen besonders kritisierte Regelungen des Referentenentwurfs fallen weg: So wird der Bonus für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung gestrichen, die Stärkung des Einflusses der Länder bei den Zulassungsverfahren wird zurückgenommen.
gematik wird zur Digitalagentur Gesundheit
Auch im Rahmen der Weiterentwicklung der gematik zur Digitalagentur fehlt der politische Wille, die Finanzierung aus dem Etat des BMG sicherzustellen.
Regierungskommission zur Überwindung der Sektorengrenzen
In ihrer 10. Stellungnahme formuliert die Regierungskommission ihre Empfehlungen zur Überwindung der Sektoren. Mit dem Fokus auf „Level Ii-Krankenhäuser“ für die sektorenübergreifende Versorgung entwickelt sie ihre Vorschläge jedoch ausschließlich aus stationärer Sicht.
Termine laufender Gesetzgebungsverfahren
Als Service stellen wir in einer Tabelle Informationen und Termine zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und zu Verordnungen zur Verfügung.
Berlin kompakt – Gesundheitspolitische Nachrichten aus der Hauptstadt
Der Newsletter Berlin kompakt informiert über wichtige Entwicklungen im Bereich der Gesundheitspolitik. Dazu gehören regelmäßige Berichte über die für die gesetzliche Krankenversicherung wesentlichen Gesetzgebungsprozesse.