Berlin, 18.04.2024 - Nach langen Beratungen zwischen Bund und Ländern hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Gesetzentwurf zur geplanten Krankenhausreform an die Verbände verschickt. Die Reformvorschläge bleiben weiterhin umstritten, obwohl der Gesundheitsminister den Bundesländern bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht hat. Nach Meinung von Prof. Dr. Christoph Straub, dem Vorstandsvorsitzenden der Barmer, droht von der groß angekündigten Reform der stationären Versorgungsstrukturen lediglich eine Reform der Finanzierung übrig zu bleiben.
Keine weiteren Abstriche bei der Qualität
Das wichtigste Ziel der geplanten Krankenhausreform sei eine stärkere Qualitätsorientierung der medizinischen Versorgung, so Prof. Dr. Christoph Straub. Deshalb fordert er, dass es in den kommenden Beratungen mit den Ländern keine weiteren Abstriche bei der Qualität geben darf. Notwendig seien etwa scharfe Vorgaben für die geplanten Leistungsgruppen. Abweichungen davon in den Ländern müssten auf ein Minimum begrenzt werden, sonst gebe es keine einheitlichen Qualitätsstandards für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Finanzierung des Transformationsfonds ist Aufgabe der Länder
Mit dem Gesetz sieht Straub enorme Kosten auf das Gesundheitssystem und auf die gesetzlich Versicherten zukommen. Vor dem Hintergrund der ohnehin schon hohen Belastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sei die Finanzierung des mit dem Gesetz geplanten Transformationsfonds aus Beitragsmitteln der GKV inakzeptabel. Er erinnert daran, dass die Finanzierung der Krankenhausstrukturen ganz klar Aufgabe der Bundesländer ist. Lesen Sie mehr in Berlin kompakt.
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Neuer Entwurf des Versorgungsgesetzes liegt vor
Mittlerweile liegt auch ein neuer Entwurf des BMG für das Versorgungsgesetz vor. Anders als ursprünglich geplant wurden aber eine Reihe von Regelungen gestrichen, so zum Beispiel die zusätzlichen Versorgungsangebote der höchst umstrittenen Gesundheitskioske. Mit dem Gesetz soll die angekündigte Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen umgesetzt werden, ebenso wie Vorhaltepauschalen für Hausarztpraxen und Boni für die Teilnahme an Hausarztverträgen. Berlin kompakt berichtet.
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