Die von der Bundesregierung geplante Vertraulichkeit von Erstattungspreisen für neue Arzneimittel lehnt die Barmer ab. Eine solche Maßnahme wäre folgenreich: Damit ginge nicht nur die erforderliche Transparenz über die Erstattungsbeträge verloren. Zugleich wäre mit einer erheblichen Ausgabensteigerung für die gesetzliche Krankenversicherung zu rechnen, und damit für die Beitragszahler.
Berlin, 21.02.2024 – Das Bundesgesundheitsministerium will den Pharmastandort Deutschland für Unternehmen attraktiver machen. Der dazu vorliegende Referentenentwurf für ein Medizinforschungsgesetz zielt etwa auf Veränderungen bei der Arzneimittelzulassung und bei klinischen Studien.
Mit dem neuen Gesetz plant die Bundesregierung zudem eine weitreichende Änderung im Bereich der Preisfindung für neu auf den Markt kommende Arzneimittel. So sollen in Zukunft die Erstattungsbeträge für neue Medikamente, die zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern verhandelt werden, vertraulich bleiben können. In der Folge würden die deutschen Preise nicht mehr als Referenzwerte für andere europäische Länder dienen. Berlin kompakt berichtet.
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Das neue ePaper des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) unterbreitet Vorschläge, wie die Versorgung mit Zytostatika in der Onkologie qualitätsorientiert, transparent und manipulationsresistent ausgestaltet werden kann.
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Der Newsletter Berlin kompakt informiert über wichtige Entwicklungen im Bereich der Gesundheitspolitik. Dazu gehören regelmäßige Berichte über die für die gesetzliche Krankenversicherung wesentlichen Gesetzgebungsprozesse.