Meldungen zur Gesundheitspolitik

Berlin kompakt: Krankenhausreform im Bundestag beschlossen | BMG plant mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen | Arbeitsprogramm des designierten ungarischen EU-Gesundheitskommissars

Lesedauer unter 2 Minuten

Berlin, 17.10.2024 - Kurz vor der abschließenden Lesung der Krankenhausreform im Deutschen Bundestag hatten die Regierungsfraktionen ein umfangreiches Paket mit Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf vorgelegt. Die grundlegende Ausrichtung des Gesetzes bleibt zwar unverändert, doch zeigt sich, dass die Bundesregierung noch weiter auf die Länder zugegangen ist. Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds aus Mitteln der GKV bleibt unverändert, obwohl dies Aufgabe der Länder ist.

Weitere Zugeständnisse an die Länder 

Im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses der Krankenhausreform hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits erhebliche Zugeständnisse an die Bundesländer gemacht. Vor allem die ursprünglich hohen Anforderungen an bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser wurden nach und nach aufgeweicht. Auch mit den Änderungsanträgen wurde dieser Weg weitergegangen, etwa bei der Systematik der Sicherstellungszuschläge: Krankenhäuser sollen künftig Zuschläge erhalten, auch wenn sie die Mindestqualitätsvorgaben für die Basisnotfallversorgung nicht erfüllen. Die weitgehende Öffnung von Kliniken für die ambulante Versorgung wird den Bundesländern im Rahmen der Krankenhausplanung einen größeren Einfluss auf diesen Versorgungsbereich geben.

Finanzierung des Transformationsfonds durch GKV bleibt Konstruktionsfehler

Zur Finanzierung der geplanten Strukturveränderungen im stationären Bereich sieht das Gesetz einen zur Hälfte von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Transformationsfonds vor – obwohl die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft ganz eindeutig Aufgabe der Bundesländer ist und deshalb durch öffentliche Mittel finanziert werden muss. Letzte Änderungen am Gesetz sehen vor, neben der gesetzlichen Krankenversicherung nun auch die private Krankenversicherung an den Kosten des Transformationsfonds zu beteiligen, jedoch auf freiwilliger Basis. Damit wird der grundlegende Fehler nicht behoben.

Weitere Themen des Newsletters:

BMG plant mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen 

Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz vorgelegt, mit dem unter anderem Pflegefachpersonen mehr Kompetenzen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten erhalten sollen. Damit können die vorhandenen Fachkräfteressourcen in der Versorgung zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden. Berlin kompakt berichtet.

Arbeitsprogramm des designierten ungarischen EU-Gesundheitskommissars

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in einem „Mission-Letter“ ihre Arbeitsaufträge an den designierten ungarischen EU-Kommissar für Gesundheit und Tierwohl, Olivér Várhelyi, skizziert.

Termine laufender Gesetzgebungsverfahren

Als Service stellen wir in einer Tabelle Informationen und Termine zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und zu Verordnungen zur Verfügung.
 

Berlin kompakt – Gesundheitspolitische Nachrichten aus der Hauptstadt
Der Newsletter Berlin kompakt informiert über wichtige Entwicklungen im Bereich der Gesundheitspolitik. Dazu gehören regelmäßige Berichte über die für die gesetzliche Krankenversicherung wesentlichen Gesetzgebungsprozesse.