Anfang August hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Nutzung der Gesundheitsdaten in Deutschland neu geregelt und deren Potential für eine bessere Versorgung ausgeschöpft werden. Nach Ansicht der Barmer ist es wichtig, dass Krankenkassen in Zukunft Routinedaten für die individuelle Ansprache ihrer Versicherten nutzen können. Heute findet die Verbändeanhörung im BMG zum Gesetzentwurf statt.
Berlin, 14.08.2023 – Mit den Regelungen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sollen bislang dezentral vorliegende Daten miteinander verknüpft werden. Dies ist besonders für die Versorgungsforschung wichtig, da sich viele Forschungsziele erst durch die Zusammenführung von Informationen aus verschiedenen Quellen erreichen lassen.
Um die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern, sollen zudem Kranken- und Pflegekassen versichertenindividuelle Daten automatisiert verarbeiten dürfen. Auf Grundlage der Kassendaten können künftig etwa die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht oder Versicherte individuell auf ein erhöhtes Krebsrisiko hingewiesen werden. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Früherkennung und Vorsorge zu verbessern. So können Krankheitsrisiken schneller entdeckt und im Rahmen von Case und Disease Management schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen vermieden werden.
Schnellere Verfügbarkeit von Abrechnungsdaten
Geplant ist weiterhin, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Abrechnungsdaten schneller zur Verfügung stellen, damit diese auch dem bundesweiten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung gestellt und damit für die Versorgungsforschung genutzt werden können. Dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Daten zügiger als bisher zuliefern sollen, entspricht einer Forderung der Barmer. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dabei eine angemessene Datenqualität erreicht wird und keine zusätzliche Bürokratie entsteht.
Einheitliche Datenschutzaufsicht sorgt für fairen Wettbewerb
Bislang legen Bundes- und Landesaufsichten die Datenschutzregelungen für Gesundheitsdaten unterschiedlich aus. Dies erschwert nicht nur die Nutzung der Daten für die Versorgung, sondern sorgt auch für ungleiche Wettbewerbsbedingungen für die gesetzlichen Krankenkassen bei Digitalangeboten. Mit dem GDNG soll nun die Datenschutzaufsicht neu ausgerichtet werden: Der Bundesdatenschutzbeauftragte würde dadurch eine einheitliche Datenschutzaufsicht über alle Kranken- und Pflegekassen, die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie deren Dachorganisationen erhalten. Die vorgesehene Harmonisierung ist nach Ansicht der Barmer dringend notwendig, um künftig ein einheitliches Handeln der zuständigen Datenschutzbehörden zu gewährleisten.
Das Gesetz im Überblick
Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)