Im Rahmen der geplanten Krankenhausstrukturreform sollen bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben für die medizinische Versorgung geschaffen werden. Dass sich Bund und Länder dabei nicht auf die Einteilung der Kliniken in Versorgungsstufen einigen konnten, sieht Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, mit Sorge. In einem Interview warnt er, dass die Qualität der Versorgung leidet, wenn die Reform verwässert wird.
Berlin, 30.08.2023 – Ziel der anstehenden Krankenhausstrukturreform sei eine moderne Klinikstruktur, so Straub im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Benötigt würden dazu einerseits große, spezialisierte Krankenhäuser, die komplexe Eingriffe durchführen. Kleinere Klinikstandorte könnten hingegen in Gesundheitszentren umgewandelt werden und einfachere ambulante Behandlungen anbieten. Es gehe keineswegs um die Schließung von Klinikstandorten, im Gegenteil: Mit der Reform solle gerade ein unkontrolliertes Sterben von Krankenhäusern verhindert werden. In diesem Zusammenhang wirft Straub den Bundesländern Untätigkeit vor. Weil sich die Länder den notwendigen Reformen und Investitionen zu lange verweigert hätten, genüge die aktuelle Krankenhausstruktur weder den medizinischen Anforderungen, noch sei sie finanzierbar.
Versorgungsstufen: Notwendigkeit einheitlicher Qualitätsvorgaben
Anders als in den Empfehlungen der Regierungskommission ursprünglich vorgesehen, enthalten die Eckpunkte für eine Krankenhausreform keine einheitlichen Versorgungsstufen für den stationären Bereich. Straub sieht deshalb die Gefahr, dass die Bundesländer im Rahmen der Gesetzgebung zu viele Ausnahmen durchsetzen könnten und die Reform damit stark verwässert werde. Es gebe nun mal keine bayerische oder niedersächsische Art, einen Schlaganfall zu behandeln, so Straub. Mit einheitlichen Versorgungsstufen will der Vorstandsvorsitzende der Barmer verhindern, dass „am Ende doch wieder alle Kliniken alles machen und das nicht in bester Qualität“.
Bei der Finanzierung der Transformationskosten sind Bund und Länder in der Pflicht
Nach Ansicht Straubs werden erhebliche Mittel für die Finanzierung der Krankenhausstrukturreform gebraucht. Nicht nur die Kliniken, die neue Aufgaben hinzubekämen, benötigten erhebliche Investitionsmittel. Auch die Umwandlung einer Klinik in eine ambulante Einrichtung sei teuer. Die Finanzierung der Transformationskosten liegt laut Straub eindeutig beim Bund und den Ländern. Diese Kosten dürften keinesfalls den Versicherten aufgebürdet werden. Die Beitragsgelder der gesetzlichen Krankenversicherung seien dazu da, die laufenden Betriebskosten der Kliniken zu decken. Die Auswirkungen der Klinikreform hingegen müssten aus Steuergelder bezahlt werden.
Das vollständige Interview können Sie hier nachlesen:
Barmer-Chef im Interview „Patienten meiden bei planbaren Operationen kleine Krankenhäuser“ (RND, 26.08.2023)