Im Rahmen der aktuell laufenden Ministerpräsidentenkonferenz verstärken die Bundesländer ihren Druck auf die Bundesregierung: Laut einer Beschlussvorlage fordern sie eine kurzfristige finanzielle Unterstützung für den stationären Bereich durch ein Vorschaltgesetz zur geplanten Krankenhausreform. Nach Auffassung der Barmer werden für eine stabile wirtschaftliche Situation der Kliniken jedoch vor allem dauerhaft deutlich höhere Investitionsmittel der Länder gebraucht.
Berlin, 12.10.2023 – Bund und Länder verhandeln seit Monaten über eine Struktur- und Finanzierungsreform im Krankenhausbereich. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Forderungen der Länder bereits deutlich nachgegeben. So wurden die ursprünglich geplanten für die Krankenhausplanung verbindlichen Versorgungsstufen verworfen. Gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Länder noch weitere Ausnahmen von den so notwendigen einheitlichen Qualitätsanforderungen durchsetzen werden und die Reform damit zulasten der Versorgungsqualität weiter verwässert wird.
Investitionskostenfinanzierung der Länder muss deutlich erhöht werden
Nun steht die Forderung der Regierungschefinnen und Regierungschefs nach einem Vorschaltgesetz im Raum. Damit sollen den Ländern weitere fünf Milliarden Euro für die kurzfristige Stabilisierung des stationären Bereichs zur Verfügung gestellt werden. Das BMG hat bereits angekündigt, kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes auf den Weg zu bringen zu wollen. Dieses soll in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden.
Dies vor dem Hintergrund, dass die Bundesländer seit Jahrzehnten ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung nicht annähernd nachkommen. Die Investitionsquote ist sogar über die Jahre immer weiter gesunken. Mit nur 3,6 Prozent liegt sie weit unter den mindestens benötigten acht bis neun Prozent. Dadurch wurden notwendige Investitionen in die Krankenhausstrukturen vernachlässigt, was zu einem enormen Innovationsstau geführt hat. Es zeigt sich deutlich, dass die Bundesländer Krankenhausstrukturen aufrechterhalten, die sie seit Jahrzehnten nicht finanzieren können oder wollen. Gleichzeitig sind diese teilweise nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Medizin.
Notwendig ist deshalb anstelle eines weiteren, von den Beitragszahlern zu tragenden finanziellen Notpflasters eine grundlegende Krankenhausstrukturreform hin zu mehr Konzentration, Spezialisierung und damit einer besseren Versorgungsqualität sowie eine dauerhafte und auskömmliche Investitionsfinanzierung durch die Länder.