Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bestätigt, dass Frühgeborene nur in Krankenhäusern versorgt werden dürfen, die die dafür notwendige Routine besitzen und mindestens 25 Frühchen im Jahr behandeln. Nach Ansicht der Barmer ist diese Entscheidung richtig: Bei frühgeborenen Kindern muss die bestmögliche Behandlungsqualität gewährleistet sein, Mindestmengen sind dafür das richtige Instrument.
Berlin, 21.07.2023 – Es ist erwiesen, dass Mindestmengen für Behandlungen im Krankenhaus das Risiko für Komplikationen senken. Haben Ärztinnen und Ärzte Routine und Erfahrung bei operativen Eingriffen, wirkt sich dies positiv auf die Behandlungsergebnisse und damit auf die Patientensicherheit aus. Auch in dem sensiblen Bereich der Frühgeborenenversorgung ist die Evidenz eindeutig. Deshalb ist die heutige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, an der Anhebung der Mindestmenge auf 25 Behandlungen pro Jahr ab dem 1. Januar 2024 festzuhalten, notwendig.
Die Mindestmengenregelung sieht vor, dass Krankenhäuser Leistungen nicht erbringen dürfen, wenn sie eine festgelegte Mindestmenge nicht erreichen. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen in diesem Fall diese Leistungen nicht vergüten. Nach Auffassung der Barmer müssen Ausnahmen von Mindestmengenregelungen auf ein Minimum beschränkt werden. Nur durch die konsequente bundesweite Anwendung der Mindestmengen-Regelungen kann die Patientensicherheit erhöht werden. Zudem sollten für weitere Leistungen Mindestmengen durch den G-BA festgelegt werden: Dies gilt insbesondere für Herztransplantationen – perspektivisch für alle Transplantationen – sowie Hüft-Totalendoprothesen (TEP).