In ihrer aktuellen Stellungnahme unterbreitet die Regierungskommission erste Vorschläge für die dringend notwendige Reform der Notfallversorgung. Mit der Einrichtung integrierter Leitstellen als erster Anlaufstelle sowie integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Notfällen schneller und effektiver geregelt werden. Dies sind nach Auffassung der Barmer erste richtige Schritte, jedoch klammert das vorliegende Reformkonzept bislang den Rettungsdienst aus.
Berlin, 15.02.2023 – Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in dieser Woche ihre vierte Empfehlung vorgestellt, nun zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland. Damit wird ein wichtiges Reformvorhaben aufgegriffen, auf das sich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hatten. Der Koalitionsvertrag sieht allerdings auch die Integration des Rettungsdienstes in das Sozialgesetzbuch V vor. Doch die Kommission wird sich zur Notfallrettung erst in einer weiteren Stellungnahme äußern. Ziel einer Reform der Notfallversorgung muss es jedoch sein, aus den bislang nebeneinander bestehenden Versorgungsbereichen der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung ein integriertes System zu schaffen. Deshalb muss der Rettungsdienst Teil der Reform sein.
Flächendeckender Aufbau von integrierten Leitstellen
Um Hilfesuchende im Notfall schnellstmöglich in die am besten geeignete Versorgungsstruktur vermitteln zu können, sollen flächendeckend integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden. Die ILS sollen rund um die Uhr unter den bekannten Notrufnummern 112 und 116 117 erreichbar sein und auf telefonischem oder telemedizinischen Weg eine Ersteinschätzung des Notfalls durchführen. Mit diesem Verfahren sollen die Ressourcen des Notfallwesens optimal genutzt und die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden. Nach Ansicht der Barmer ist es wichtig, dass sich Bundesländer und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) über die Vernetzung der Rettungsleitstellen verständigen.
Errichtung von integrierten Notfallzentren
Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, in allen Krankenhäusern der erweiterten und der umfassenden Notfallversorgung integrierte Notfallzentren (INZ) zu errichten, jeweils bestehend aus der Notaufnahme des Krankenhauses und einer Notdienstpraxis der KV. Hier soll an einem Tresen die zentrale Ersteinschätzungsstelle angesiedelt sein. Auch dieser Vorschlag entspricht einer Forderung der Barmer. Konflikte könnten bezüglich der Leitung der INZ entstehen: KV und Krankenhaus sollen sich dazu einigen. Gelingt dies nicht, so leitet das Krankenhaus das INZ. Im Rahmen einer gesetzlichen Umsetzung muss hier eine eindeutige, weniger konfliktbehaftete Lösung gefunden werden.