Meldungen zur Gesundheitspolitik

Berlin kompakt: Entwürfe für Digitalisierungsgesetze werden öffentlich | Gesetz gegen Arzneimittelengpässe mit Änderungen beschlossen

Lesedauer unter 2 Minuten

Bereits im März 2023 hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen vorgestellt. Nun sind die entsprechenden Gesetzentwürfe bekannt geworden. Mit dem geplanten Digital-Gesetz soll ein Opt-Out-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt werden, um ihren flächendeckenden Einsatz zu beschleunigen. Eine verbesserte und breitere Nutzung von Gesundheitsdaten soll ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz regeln. Nach Ansicht der Barmer finden sich darin wichtige Impulse für die Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Berlin, 28.06.2023 –Das Digital-Gesetz verfolgt vor allem ein Ziel: Durch den Einsatz digitaler Anwendungen soll die medizinische und pflegerische Gesundheitsversorgung der Versicherten qualitativ hochwertiger und effizienter ausgestaltet werden. Ab dem 15.01.2025 soll hierzu die ePA flächendeckend genutzt werden können, dabei ist ein ausdrückliches Widerspruchsrecht der Versicherten vorgesehen. Auch Anwendungen wie der elektronische Medikationsplan sollen in die ePA überführt werden. Geplant ist auch der Ausbau der Videosprechstunde, die sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze, um die Chancen der Digitalisierung für die Versorgung zu nutzen. Die Verfügbarkeit vollständiger Gesundheitsdaten im Rahmen der ePA kann helfen, teure Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen.  

Weitere Themen des Newsletters:

Arbeitsentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Wichtige Voraussetzungen für eine verbesserte und umfassende Nutzung von Gesundheitsdaten kann auch das GDNG schaffen. Krankenkassen sollen künftig die Versichertendaten für eine individuelle Ansprache nutzen können, zum Beispiel im Fall eines erhöhten Krebsrisikos. Damit können sie frühzeitige individuelle Versorgungangebote für ihre Versicherten bereitstellen. Weitere Verbesserungen sind im Rahmen der Bereitstellung von Daten zu Forschungszwecken aus der ePA sowie mit der Einrichtung einer zentralen Stelle für Gesundheitsdatennutzung geplant. Dies sind sinnvolle Vorhaben, um mehr Transparenz über die bereits vorhandenen Datenquellen zu erhalten und geplante Forschungsvorhaben zu vereinfachen.  

Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Arzneimittel-Lieferengpässe

Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2023 das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz beschlossen. Berlin kompakt berichtet über zwei wichtige Änderungsanträge, die in das Gesetz eingegangen sind. So müssen Pharma-Großhändler in Zukunft eine sechsmonatige Bevorratung von rabattierten, patentfreien Arzneimitteln gewährleisten, drei Monate länger als ursprünglich geplant. Kritisch sieht die Barmer die beschlossenen Einschränkungen bei der Retaxierung der Krankenkassen gegenüber Apotheken: Damit kann das erfolgreiche und versorgungssichernde Instrument der Rabattverträge erheblich geschwächt werden.

Termine laufender Gesetzgebungsverfahren

Als Service stellen wir Informationen und Termine zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Verordnungen zur Verfügung. 

Berlin kompakt – Gesundheitspolitische Nachrichten aus der Hauptstadt
Der Newsletter Berlin kompakt informiert über wichtige Entwicklungen im Bereich der Gesundheitspolitik. Dazu gehören regelmäßige Berichte über die für die gesetzliche Krankenversicherung wesentlichen Gesetzgebungsprozesse.