Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Reform der Krankenhauslandschaft wird kontrovers diskutiert. Inzwischen liegt ein Eckpunktepapier des BMG vor, das die Kritik der Bundesländer in einigen Punkten aufgreift. Auf Länderebene wird es demnach Ausnahmeregelungen geben bei den Leistungsgruppen, die den Kliniken zugewiesen werden, auch die Versorgungsstufen werden keinen direkten Einfluss auf die Krankenhausplanung der Länder haben. Nach Ansicht der Barmer sind bundeseinheitliche Kriterien für die Qualität der Krankenhausversorgung unbedingt notwendig.
Berlin, 06.06.2023 – Nach ihren letzten Gesprächen haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, bis zur Sommerpause gemeinsam Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorzulegen. Diese werden von den ursprünglich in den Empfehlungen der Krankenhauskommission unterbreiteten Vorschlägen abweichen und sich nun am Reformkonzept in Nordrhein-Westfalen orientieren. Dabei kommt den Leistungsgruppen eine besondere Rolle zu, die die Bundesländer in Zukunft den Kliniken zuweisen sollen. Voraussetzung für die Zuweisung wird sein, dass die Krankenhäuser die Qualitätskriterien für die jeweilige Leistungsgruppe erfüllen. Auf diese Weise sollen die Qualität der medizinischen Versorgung und die Patientensicherheit gestärkt werden. Nach Ansicht der Barmer ist deshalb die strikte Kopplung der Leistungsgruppen an klar definierte bundeseinheitliche Qualitätskriterien entscheidend.
Keine Einigung konnten Bund und Länder zur Frage der Versorgungsstufen/Level finden, die Bundesländer lehnen den Vorschlag des BMG ab. So zeichnet sich ab, dass die Zuordnung von Krankenhäusern zu bundeseinheitlichen Versorgungsstufen für die Länder nicht verpflichtend wird. Dies ist kritisch: Die verbindliche Einteilung der Kliniken in Level ist zwingend notwendig, um das Ziel der Reform zu erreichen und die begrenzten Ressourcen sinnvoll einzusetzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform wird die Vorhaltefinanzierung sein: Künftig wird die Vorhaltung von Strukturen im Krankenhaus weitgehend unabhängig von der Menge der Leistungen finanziert werden. Die Vorhaltekosten sollten keinesfalls höher festgelegt werden, damit für die Krankenhäuser der Anreiz zur Leistungserbringung aufrechterhalten wird.
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Bundestag beschließt PUEG mit Änderungen
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde am 26.05.2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Berlin kompakt berichtet über wichtige Änderungsanträge, die noch in das Gesetz eingegangen sind. So wurde in letzter Minute doch noch die Zusammenführung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege aufgenommen, eine für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sehr wichtige Entscheidung.
Ein anderes Beispiel ist die Anpassung der G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung im Notfall. Nach Auffassung der Barmer werden damit Fehlanreize geschaffen, die Versorgung ambulanter Fälle im Krankenhaus vorzunehmen.
Termine laufender Gesetzgebungsverfahren
Als Service stellen wir Informationen und Termine zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Verordnungen zur Verfügung. Hier geht es zur Tabelle.
Berlin kompakt – Gesundheitspolitische Nachrichten aus der Hauptstadt
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