Da in den letzten Jahren vermehrt Lieferengpässe bei Arzneimitteln auftreten, wird europaweit nach Lösungen zur Sicherstellung einer lückenlosen Arzneimittelversorgung gesucht. Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den die Versorgung mit Kinderarzneimitteln verbessert und die Produktion in der Europäischen Union gestärkt werden soll. Die Barmer sieht jedoch den geplanten Eingriff vor allem bei den Rabattverträgen nicht als geeignetes Instrument zur Vermeidung von Lieferengpässen.
Berlin, 23.02.2023 – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine Vielzahl an Maßnahmen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung. Für versorgungskritische Medikamente sollen zukünftig etwa die Festbeträge aufgehoben werden können, für Kinderarzneimittel die Einordnung in Festbetragsgruppen ganz entfallen. Hersteller können zugleich für diese Arzneimittel die Preise anheben. Durch diesen finanziellen Anreiz verspricht sich das BMG eine bessere Versorgung mit versorgungskritischen Arzneimitteln. Fraglich ist dabei, ob eine Erhöhung der Festbetragsgrenzen und Preise in Deutschland die globalen Probleme mit Lieferengpässen lösen kann.
Darüber hinaus will das BMG die Produktion von Arzneimitteln zur Behandlung von onkologischen Erkrankungen sowie von Antibiotika diversifizieren, um Lieferengpässe zu vermeiden. Dieser Ansatz ist zu begrüßen. Bei den Rabattverträgen zu diesen Medikamenten soll nach dem Willen des BMG die Wirkstoffproduktion weitaus stärker auf Europa ausgerichtet werden. Für Kinderarzneimittel sollen keine Rabattverträge mehr abgeschlossen werden können. Aufgrund der Tatsache, ein Zusammenhang zwischen globalen Lieferengpässen und nationalen Instrumenten wie Rabattverträgen nicht gegeben ist, lehnt die Barmer den Eingriff in die Rabattvertragssystematik ab.
Konzept der Regierungskommission für Notfallversorgung
Die vom BMG eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat eine Empfehlung zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland vorgelegt. Die Vorschläge der Kommission zielen auf die Einrichtung von integrierten Leitstellen und Notfallzentren, um den Zugang von Hilfesuchenden im Notfall zu verbessern. Die Initiative ist grundsätzlich richtig und notwendig, um die drei bisher getrennten Bereiche der Notfallversorgung zu vernetzen. Im Konzept der Kommission fehlt jedoch die Integration des Rettungsdienstes, der nach Meinung der Barmer in das Sozialgesetzbuch V integriert werden sollte. Berlin kompakt berichtet.