Bereits im Oktober hat der Deutsche Bundestag das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen, mit dem für Patientinnen und Patienten ein Überblick über Leistungen, personelle Ausstattung und Qualität von Kliniken geschaffen werden soll. Doch nun hat der Bundesrat das Gesetz ausgebremst und den Vermittlungsausschuss angerufen. Und dies, obwohl das Gesetz um Regelungen erweitert wurde, die die Liquidität der Kliniken kurzfristig verbessern sollen. Den Bundesländern gehen diese aber nicht weit genug.
Berlin, 28.11.2023 – Kurz vor Ende der Beratungen zum Krankenhaustransparenzgesetz im Bundestag wurden auf Druck der Länder noch einige Neuregelungen in das Gesetz aufgenommen, die den Krankenhäusern kurzfristig finanzielle Entlastung bieten sollen. Vorgesehen ist unter anderem die frühzeitige Refinanzierung der Tarifkostensteigerungen beim Pflegepersonal oder der vorzeitige Ausgleich noch nicht finanzierter Pflegekosten.
Für diese Maßnahmen muss die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig erhebliche finanzielle Mittel bereitstellen, was nicht nur zu einer Verschärfung der GKV-Finanzsituation führen wird, sondern vor allem auch zu einer deutlichen Belastung der Beitragszahler.
Den Bundesländern reichen die Regelungen des Transparenzgesetzes nicht aus, sie fordern eine „grundlegende Überarbeitung des Gesetzes“. Deshalb haben sie das Gesetz am 24.11.2023 im Bundesrat nicht passieren lassen, sondern den Vermittlungsausschuss angerufen.
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