Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Regierungskommission hat weitere drei Empfehlungen für Reformmaßnahmen im Gesundheitswesen vorgelegt. Darin unterbreitet das wissenschaftliche Gremium Vorschläge für die Bereiche des Rettungsdienstes, der Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Kinder- und Jugendmedizin. Viele der Empfehlungen können nach Ansicht der Barmer die medizinische Versorgung weiterentwickeln. Ob sie jedoch Eingang in die Gesetzgebung finden werden, bleibt mehr als ungewiss.
Berlin, 19.10.2023 – In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf eine Reform der Notfallversorgung verständigt. Der letzte Versuch einer Reform in der vergangenen Legislaturperiode war am Widerstand der Länder gescheitert, da mit dem Gesetzentwurf ihre Regelungskompetenzen berührt wurden. Nun liegen mit der neunten Empfehlung der Regierungskommission erneut weitreichende Vorschläge für eine Umgestaltung des Rettungsdienstes vor. Ähnlich wie bei der Krankenhausreform ist damit zu rechnen, dass die Bundesländer auf ihren Kompetenzen beharren.
Integration des Rettungsdienstes in das SGB V notwendig
Die Regierungskommission empfiehlt, einen eigenständigen Bereich rettungsdienstlicher Leistungen im Sozialgesetzbuch V einzurichten. Umfasst wären davon vor allem Leistungen der Leitstellen, der Notfallversorgung vor Ort und des Notfalltransports. Aus Sicht der Barmer ein guter Ansatz, denn mit der Integration des Rettungsdienstes in das SGB V wird der Anspruch der GKV-Versicherten auf medizinische Notfallleistungen endlich transparent. Gleichzeitig erhielten die Krankenkassen die Möglichkeit zur Ausgestaltung und Organisation der Notfallleistungen.
Verhandlungen von Kassen und Leistungserbringern auf Augenhöhe
Für die Finanzierung des Rettungsdienstes wird ein neues, differenziertes Modell vorgeschlagen. Unterschieden wird dabei zwischen Betriebs- und Vorhaltekosten einerseits, zu tragen von den Krankenkassen, und Investitionskosten andererseits, deren Finanzierung bei den Ländern und Kommunen liegt. Auf diese Weise würde Klarheit über die Zuständigkeiten für die Finanzierung geschaffen, da eine Querfinanzierung von nichtmedizinischen Leistungen durch die Krankenkassen – etwa für den Brandschutz – in Zukunft ausdrücklich ausgeschlossen werden soll.
Krankenkassen und Leistungserbringer sollen verpflichtet werden, die Rettungsdienstentgelte miteinander zu verhandeln. Auch dies ist dringend geboten. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Krankenkassen ein gleichberechtigtes Mitspracherecht erhalten.
Die weiteren Themen des Newsletters:
Reform der Krankenhausversorgung im Bereich Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie
In ihrer achten Stellungnahme formuliert die Regierungskommission Vorschläge für die Neustrukturierung der stationären Versorgung bei psychischen Erkrankungen. Dabei gliedert sie die Krankenhäuser weiterhin nach Versorgungsstufen. Obwohl sich die Bundesländer im Rahmen der Verhandlungen über die Krankenhausreform bereits deutlich gegen eine Level-Einteilung ausgesprochen hatten.
Reform der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin
Die Regierungskommission unterbreitet unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendmedizin. Berlin kompakt berichtet.
Termine laufender Gesetzgebungsverfahren
Als Service stellen wir in einer Tabelle Informationen und Termine zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und zu Verordnungen zur Verfügung.
Berlin kompakt – Gesundheitspolitische Nachrichten aus der Hauptstadt
Der Newsletter Berlin kompakt informiert über wichtige Entwicklungen im Bereich der Gesundheitspolitik. Dazu gehören regelmäßige Berichte über die für die gesetzliche Krankenversicherung wesentlichen Gesetzgebungsprozesse.