Im Rahmen seiner Sommerklausur hat das Bundeskabinett das Digital-Gesetz (DigiG) sowie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) beschlossen. Geplant ist darin unter anderem ein Opt-Out-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA), womit die Voraussetzungen für einen flächendeckenden Einsatz der Akte verbessert werden. Auch die Pläne für eine breitere Nutzung der Videosprechstunde in der Versorgung weisen in die richtige Richtung. Berlin kompakt berichtet.
Berlin, 18.09.2023 – Mit dem Digital-Gesetz plant die Bundesregierung für die ambulante Versorgung, die derzeitige Begrenzung der Videosprechstunde auf maximal 30 Prozent der ärztlichen und psychotherapeutischen Arbeitszeit aufzuheben – aus Sicht der Barmer eine sinnvolle Entscheidung, da sich Videosprechstunden in der Pandemie bewährt haben und mittlerweile große Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Gesundheitsdatennutzung wird erleichtert
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen Daten besser für die Forschung erschlossen werden. Ziel ist dabei die erleichterte Nutzbarkeit für gemeinwohlorientierte Zwecke. Die Kranken- und Pflegekassen erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, die Daten ihrer Versicherten automatisiert verarbeiten und zur Beratung nutzen zu dürfen. Dies ist eine wichtige Regelung: So können Versicherte künftig von ihrer Krankenkasse auf ein individuell erhöhtes Krebsrisiko hingewiesen werden. Auch kann sie zu einer Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen.
Keine gemeinsame Datenschutzaufsicht für alle Kassen
Die ursprüngliche Regelung, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte die ausschließliche Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht über alle Kranken- und Pflegekassen erhalten sollte, wurde im Verfahren gestrichen. Damit wurde eine wichtige Chance vertan, denn die unterschiedliche Auslegung der Datenschutzregelungen durch Bundes- und Landesaufsichten bei Digitalangeboten sorgt für ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen.
Ein weiteres Thema des Newsletters:
Straub fordert Krankenhausreform für bessere Versorgungsqualität
Mit Blick auf die schwierigen Beratungen von Bund und Ländern zur Krankenhausreform hat der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. Christoph Straub, vor deutlichen Abstrichen beim geplanten Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland gewarnt. Anlässlich des Versorgungs- und Forschungskongresses der Barmer forderte Straub klare bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben. Es bestehe die Gefahr, dass die Länder viele Ausnahmen durchsetzten und die Reform zu Lasten der Versorgungsqualität stark verwässerten, so Straub.
Termine laufender Gesetzgebungsverfahren
Als Service stellen wir in einer Tabelle Informationen und Termine zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und zu Verordnungen zur Verfügung.
Berlin kompakt – Gesundheitspolitische Nachrichten aus der Hauptstadt
Der Newsletter Berlin kompakt informiert über wichtige Entwicklungen im Bereich der Gesundheitspolitik. Dazu gehören regelmäßige Berichte über die für die gesetzliche Krankenversicherung wesentlichen Gesetzgebungsprozesse.