Das Bundesgesundheitsministerium plant ein Transparenzverzeichnis für den Krankenhausbereich, um Patientinnen und Patienten leicht verständliche Informationen über das Leistungsangebot, die personelle Ausstattung und die Qualität der Versorgung der Kliniken bereit zu stellen. Doch ob das jetzt als Entwurf vorliegende Krankenhaustransparenzgesetz auch zu einer besseren Versorgung beitragen kann, bleibt abzuwarten. Denn nach Ansicht der Barmer würden dazu verbindliche Versorgungsstufen gebraucht.
Berlin, 29.08.2023 – Um das Leistungsangebot der einzelnen Krankenhäuser darstellen zu können, sieht der jetzt vorliegende Entwurf eines Krankenhaustransparenzgesetzes die Verwendung von Leistungsgruppen vor. Zudem sollen Kliniken jeweils einem Level zugeordnet werden. Deren verbindliche Einführung hatten die Bundesländer im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zur anstehenden Krankenhausstrukturreform klar abgelehnt worden. Aus dem Gesetzentwurf geht nun hervor, dass die Leistungsgruppen- und Leveleinteilungen keinerlei Auswirkungen auf die Planungshoheit der Länder haben sollen.
Verbindliche Versorgungsstufen sind wichtig für die Patientensicherheit
Die Barmer hingegen ist der Meinung, dass verbindliche Versorgungsstufen mit klaren und detaillierten Qualitätsanforderungen notwendig sind, um die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern. Bei der Anwendung von Leveln würden Krankenhäuser nur die Leistungen erbringen, für die sie personell und technisch ausgestattet sind, ein deutlicher Gewinn für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.
BMG plant Eingriff in die Arbeit der gemeinsamen Selbstverwaltung
Für den Betrieb des geplanten Transparenzverzeichnisses ist im Entwurf das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorgesehen. Dabei wird der Arbeit am Register absolute Priorität eingeräumt. Es ist zu befürchten, dass dadurch wichtige gesetzliche Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an sein Institut zur Qualitätssicherung in den Hintergrund rücken.
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