Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Pflegereformgesetz vorgelegt. Er sieht Leistungsverbesserungen und eine deutliche Erhöhung des Beitragssatzes vor. Nach Auffassung der Barmer wäre diese Erhöhung nicht notwendig, wenn die Bundesregierung die Ausgaben der Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen durch Steuermittel finanzieren würde, so hatten es die Ampelparteien im Koalitionsvertrag vereinbart.
Berlin, 09.03.2023 – Ein Ziel des jetzt vorliegenden Referentenentwurfs für ein „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ist die Stabilisierung der Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung. Dazu soll der allgemeine Beitragssatz zum 01.07.2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent angehoben werden. Der Zuschlag für kinderlose Versicherte steigt ebenfalls an, von 0,35 auf 0,6 Prozent. Die Bundesregierung erhofft sich damit für dieses Jahr Mehreinnahmen von 3,15 Milliarden Euro, für das kommende Jahr 2024 weitere 6,6 Milliarden Euro. Durch die Erhöhung des Beitragssatzes werden die gesetzlich Versicherten erheblich mehr belastet, was nach Ansicht der Barmer nicht notwendig wäre, wenn die Pflegeversicherung durch Steuermittel entlastet würde. So müssen zum Beispiel die pandemiebedingten Ausgaben der Pflegeversicherung schnell und vollständig zurückgezahlt werden.
Beitragssätze für Eltern werden in Zukunft gestaffelt
Mit dem Reformgesetz wird auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem der Erziehungsaufwand von Eltern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden muss. Der Gesetzentwurf sieht eine Staffelung der Beitragssätze für Eltern nach der Anzahl der Kinder vor – eine sachgerechte Regelung, die allerdings in der Kürze der verbleibenden Zeit bis Anfang Juli nur schwer praktisch umsetzbar sein wird.
Zusammen mit der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,35 Punkte führt die Staffelung dazu, dass erst ab dem vierten Kind eine Beitragsreduzierung gegenüber dem heutigen Recht entsteht. Berlin kompakt berichtet.