Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich mit dem Gesetzentwurf für die Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) befasst. Dieser sieht vor, dass der GKV-Spitzenverband und die Private Krankenversicherung für die Finanzierung der UPD aufkommen müssen. Nach Ansicht der Sachverständigen ist die geplante Umwandlung der UPD in eine gemeinnützige Stiftung sinnvoll. Jedoch sei eine Finanzierung aus Versichertengeldern verfassungswidrig
Berlin, 02.03.2023 – Mit einem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland will die Ampel-Koalition die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur überführen. Darauf hatten sich SPD , Bündnis 90/Die Grünen und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Institution dauerhaft in eine Stiftung bürgerlichen Rechts umzuwandeln. Die Stiftungslösung soll Unabhängigkeit und Staatsferne gewährleisten und zudem ermöglichen, die finanziellen Mittel für einen gemeinnützigen Zweck bereitzustellen, nämlich die unabhängige Information und Beratung von Patientinnen und Patienten.
Ziel der Stiftung ist eine unabhängige, qualitätsgesicherte und kostenfreie Information und Beratung von Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Dies sind wichtige und sinnvolle Ziele.
Sachverständige unterstreichen verfassungsrechtliche Bedenken der geplanten Finanzierung
In der gestrigen Anhörung des Gesundheitsausschusses wurde Kritik vor allem an der Finanzierung der UPD laut. Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass der GKV-Spitzenverband (und die Private Krankenversicherung mit einem Anteil von sieben Prozent an der Gesamtsumme) die finanziellen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro jährlich für die UPD aufbringen soll. Nach Ansicht der geladenen Sachverständigen ist diese Form der Finanzierung nicht verfassungskonform.
Mit dem geplanten Gesetz soll dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen werden, als Träger für die UPD eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu errichten. Gleichzeitig wäre der GKV-Spitzenverband lediglich mit einer Stimme im Stiftungsrat vertreten und dürfte dort nur bei Entscheidungen zum Haushalt und zur Rechnungslegung mitentscheiden. Der Gesetzestext formuliert ausdrücklich, dass der GKV-Spitzenverband keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Tätigkeit der UPD nehmen darf. Es kann nicht sein, dass der GKV-Spitzenverband den Großteil der Finanzierung der UPD übernehmen sowie den vollständigen Stiftungsaufbau organisieren soll und ihm gleichzeitig jegliche Mitspracherechte bei der sachgerechten Verwendung von Beitragsmitteln der GKV-Mitglieder vorenthalten werden sollen.