Heute berät der Bundestag in abschließender Lesung das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz. Um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu erhöhen, sieht der Gesetzentwurf aus Sicht der Barmer kritische Maßnahmen im Bereich der Festbeträge, Rabattverträge und bei Kinderarzneimitteln vor. Sinnvoll sind hingegen die geplanten Bevorratungspflichten und die zusätzlichen Befugnisse für die Aufsichtsbehörden. Denn um Lieferengpässe zu vermeiden, ist vor allem mehr Transparenz über die Arzneimittelversorgung notwendig.
Berlin, 23.06.2023 – Mit dem Gesetz will die Ampel-Koalition bereits vorhandene Strukturen zur Bewältigung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln ausbauen. Gleichzeitig ist eine Stärkung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorgesehen. Das BfArM soll zusätzliche Informationsrechte unter anderem gegenüber pharmazeutischen Herstellern und Krankenhausapotheken erhalten. Geplant ist zudem, ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen einzurichten: Dies ist ein wichtiger Schritt, denn nur wenn Lieferengpässe frühzeitig erkannt werden, können auch zügig Maßnahmen gegen tatsächliche Versorgungsengpässe ergriffen werden.
Auch die vorgesehenen erweiterten Bevorratungspflichten von Medikamenten im Rahmen von Rabattverträgen, für Krankenhäuser und bei Kinderarzneimitteln können dazu beitragen, die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu erhöhen.
Kein Zusammenhang zwischen globalen Lieferengpässen und nationalen Instrumenten zur Preissteuerung
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes sind neue Vorgaben bei der Preisbildung von Kinderarzneimitteln: Neben dem Verbot von Rabattverträgen bei Kinderarzneimitteln sollen für diese künftig auch keine Festbeträge mehr angewendet werden. Gleichzeitig können Preisinstrumente für versorgungskritische Arzneimittel im Fall von Engpässen gelockert werden. Gibt es in einem Bereich zu wenig Anbieter, kann der Festbetrag einmalig um 50 Prozent angehoben werden. Mehr als fraglich bleibt, ob mit diesen Maßnahmen tatsächlich Lieferengpässe vermieden werden können, stattdessen ist mit erheblichen Kostensteigerungen für die Versichertengemeinschaft zu rechnen. Ein Zusammenhang zwischen globalen Lieferengpässen und nationalen Instrumenten zur Preissteuerung in der GKV, wie Festbeträgen und Rabattverträgen, besteht nicht.
Am 07.07.2023 wird der Gesetzentwurf vom Bundesrat abschließend beraten.
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