Das Bundesgesundheitsministerium hat sich in einer Fachanhörung mit dem Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung des nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ befasst. Der Aktionsplan soll die Versorgung von Eltern und Kindern verbessern und benennt dafür Handlungsbedarfe. Bei der Anhörung im Ministerium begrüßt die Barmer das Vorhaben als einen wichtigen Schritt. Allerdings werde der Entwurf der inhaltlichen Breite des Gesundheitsziels nicht umfassend gerecht.
Berlin, 29.09.2023 – Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvortrag vereinbart, das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ mithilfe eines Aktionsplans umzusetzen. Der Entwurf dazu sieht vier Handlungsfelder vor: Hierzu gehören die Sicherstellung der Versorgungsstrukturen, die Stärkung der interprofessionellen und intersektoralen Zusammenarbeit, eine Weiterentwicklung der Betreuungsqualität sowie eine Verbesserung der Gesundheitskompetenz.
Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung vor allem mit Blick auf die im internationalen Vergleich hohe Rate an Geburten mit medizinischen Interventionen, wozu auch Kaiserschnitte gehören. Ebenso sei die Zahl der Beschwerden über unzureichende geburtshilfliche Kapazitäten und über die Versorgung und Betreuung vor, unter und nach der Geburt, vergleichsweise hoch. Weiterhin bestünden soziale Ungleichheiten im Zugang und der Inanspruchnahme einer bedarfsgerechten Versorgung.
Barmer fordert Aufnahme weiterer Handlungsfelder
In einer aktuellen Stellungnahme erkennt die Barmer an, dass der Aktionsplan wichtige Ziele der aktuellen Versorgungssituation in Deutschland benennt. Bedeutende Handlungsfelder fehlen jedoch: Für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels fordert die Barmer daher eine Reihe von Ergänzungen. Hierzu gehört die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit sowohl in der Vor- und Nachsorge als auch im Kreißsaal. Auch müsse die evidenzbasierte Versorgung gestärkt werden. Immer noch würde eine Vielzahl von nicht evidenzbasierten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Rahmen der Schwangerenversorgung zusätzlich angeboten. Zudem fordert die Barmer, das Versorgungsgeschehen transparenter zu machen. Für eine verbesserte Versorgungsplanung bedarf es empirischer Informationen über Unter-, Über- oder Fehlversorgung sowie Zahl und Leistungsumfang der an der Versorgung teilnehmenden Hebammen. Notwendig seien auch eine verbesserte Qualitätssicherung und Qualitätsmessung. Noch unberücksichtigt lässt der vorgelegte Aktionsplan die Möglichkeiten der Digitalisierung. So könne beispielsweise die elektronische Patientenakte durch strukturierte Informationen die Betreuung der Schwangeren deutlich verbessern.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der Barmer:
Stellungnahme der Barmer zum Aktionsplan "Gesundheit rund um die Geburt"