Die Inanspruchnahme von Videosprechstunden im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung ist seit Beginn der Corona-Pandemie stark gestiegen. Ermöglicht wurde dies durch eine Corona-Sonderregelung, die zum 01.04.2022 ausläuft. Nach Auffassung der Barmer sollte den Versicherten auch zukünftig Psychotherapie uneingeschränkt im Videosetting möglich sein.
Berlin, 01.04.2022 – Ende März ist die zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband vereinbarte Corona-Sonderregelung ausgelaufen, wonach sowohl die psychotherapeutische Sprechstunde als auch die probatorischen Sitzungen per Video durchgeführt werden konnten. Damit wird der persönliche Kontakt zwischen Patient und Therapeut für den Beginn einer Psychotherapie wieder zwingend erforderlich. Darüber hinaus wird auch die Zahl der Videosprechstunden pro Therapeut auf 30 Prozent aller Behandlungsfälle begrenzt. Durch die pandemiebedingten Regelungen war es den Psychotherapeuten möglich, die gesamte Behandlung im Videoformat durchzuführen.
Der Wegfall der Corona-Sonderregelungen und das grundsätzliche Erfordernis der Ortsnähe zwischen Patient und Therapeut konterkarieren jedoch den flexiblen Einsatz der Videosprechstunde und das Vorhaben der Bundesregierung, telemedizinische Leistungen regelhaft zu ermöglichen. Die Entscheidung, welches Therapiesetting individuell geeignet ist, sollten auch weiterhin die Psychotherapeuten gemeinsam mit ihren Patienten treffen.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Videosprechstunde von Barmer Versicherten während der Pandemie stark in Anspruch genommen wurde: So stieg im ersten Halbjahr die Zahl der ambulant-ärztlichen Behandlungsfälle, in denen eine Videosprechstunde durchgeführt wurde, um knapp 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zudem stellten mit knapp 58 Prozent die Psychotherapeuten die mit Abstand größte Fachgruppe dar, die 2021 Videosprechstunden durchgeführt hat.
Um die Versorgung in ländlichen Gebieten sicherzustellen und flächendeckend mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Therapieplätzen zu ermöglichen, ist es wichtig, dass eine Psychotherapie auch künftig von Beginn an und ohne Beschränkung im Videosetting durchgeführt werden kann, sofern Therapeuten keine Bedenken bezüglich der Behandlungssicherheit und -qualität haben. So kann eine überregionale, patientenzentrierte Versorgung ermöglicht werden.