Pflegebedürftige Menschen haben einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Sie erhalten neben den Pflegeleistungen auch medizinische und soziale Hilfen und damit eine wichtige Unterstützung im komplexen Gesundheitssystem. Der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. Christoph Straub, fordert, dass Krankenkassen Versicherte mit hohem Unterstützungsbedarf auch dann die notwendige Beratung und Koordination anbieten dürfen, wenn diese nicht Bezieher von Pflegeleistungen sind.
Berlin, 25.05.2022 – Besonders chronisch kranke und multimorbide Versicherte sind häufig damit überfordert, die benötigten Leistungen und Hilfen für sich zu organisieren. Für pflegebedürftige Versicherte übernehmen die gesetzlichen Pflegekassen bereits heute eine Lotsenfunktion, dazu sieht das Sozialgesetzbuch XI eine Pflegeberatung vor.
Auch im Sozialgesetzbuch V haben Versicherte Anspruch auf ein Versorgungsmanagement; allerdings dürfen die gesetzlichen Krankenkassen Leistungserbringer nur unterstützen und nicht eigenständig tätig werden. Dabei verfügen die Krankenkassen über große Expertise in der gesundheitlichen Versorgung und können auf Basis vorhandener Versorgungsdaten den Unterstützungsbedarf ableiten.
Prof. Straub fordert deshalb in einem Online-Beitrag, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen die Aufgabe überträgt, ihre Versicherten im Sinne eines Versorgungsmanagements individuell bei der Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, gesundheitsfördernder und sozialer Hilfen zu beraten und zu unterstützen. Das erfordert eine Anpassung des § 11 im Sozialgesetzbuch V.
Im Rahmen eines gesetzlich verankerten Versorgungsmanagements könnten die Krankenkassen Patientinnen und Patienten darin unterstützen, die für sie optimale Versorgungsform zu finden.
Den Beitrag von Prof. Dr. Christoph Straub "Schwer Erkrankte brauchen mehr aktive Unterstützung im Gesundheitssystem" lesen Sie hier.