Die Monopolkommission hat ein Sondergutachten mit Analysen und konkreten Empfehlungen zur geplanten Krankenhausreform vorgelegt. Darin fordern die Autoren eine stärker bedarfsorientierte Krankenhausplanung und eine Weiterentwicklung der DRG-Finanzierung. Auch aus Sicht der Barmer ist eine grundlegende Strukturreform im Krankenhausbereich nötig, dabei sollte die Qualität der Versorgung im Mittelpunkt stehen.
Berlin, 15.06.2022 – In ihrem Ende Mai der Bundesregierung übergebenen Gutachten beschreibt die Monopolkommission eine Vielzahl an Defiziten in der deutschen Krankenhausversorgung. So sei eine Tendenz zur Überversorgung in Ballungszentren sowie zur Unterversorgung in ländlichen Gebieten erkennbar. Gleichzeitig spreche eine Reihe von Indizien dafür, dass es in Deutschland eine zu hohe Anzahl zu kleiner Krankenhäuser gebe. Kritisch sehen die Autoren den erheblichen Anteil an Krankenhäusern mit einem relativ geringen Grad an medizinischer Spezialisierung, wie auch die sich stetig verschlechternde finanzielle Lage vieler Krankenhäuser.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, empfiehlt die Monopolkommission unter anderem, die Aufgaben der Krankenhausplanung in den Ländern klarer und wirksamer auf die Versorgung auszurichten. Statt das Versorgungsangebot vollumfänglich vorzuplanen, sollten die Länder Anforderungen an den Mindestversorgungsbedarf vorgeben, indem sie eine sogenannte Sicherstellungsgrenze ausweisen. Dies solle laut Kommission der Vorhaltung eines bestimmten Versorgungsniveaus dienen.
Gleichzeitig empfiehlt die Monopolkommission einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern verschiedener Träger, um eine bestmögliche Versorgungsqualität zu erreichen.
Vor dem Hintergrund der mangelnden Investitionsfinanzierung der Länder müsse die duale Krankenhausfinanzierung aus Sicht der Monopolkommission neu strukturiert werden, in weiterentwickelte Fallpauschalen und in Vorhaltezuschläge, die von den Ländern gesteuert werden.
Barmer für ein gestuftes Konzept für stationäre Versorgungsstrukturen
Aus Sicht der Barmer sollten im Rahmen der geplanten Krankenhausreform die Versorgungsstrukturen künftig stärker einem gestuften Konzept folgen: Krankenhäuser bekommen konkrete Versorgungsaufträge nach dem Grad ihrer Spezialisierung ihrer jeweiligen Versorgungsstufe zugeordnet. Nicht mehr bedarfsnotwendigen Kliniken kommt dabei eine wichtige Funktion für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung in der Region zu: Je nach Bedarf können sie in lokale Versorgungseinrichtungen wie Gesundheits- oder Pflegezentren umgewandelt werden – ohne akut-stationäre Funktion. Oberstes Ziel ist dabei, die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die notwendige Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems analog der Versorgungsstufen sollte erst nach der Neuordnung der Versorgungsstrukturen vorgenommen werden.