In der Diskussion über die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung ist nicht nur ein geeigneter Leistungskatalog von Bedeutung, sondern auch eine angemessene Vergütung. Die Barmer schlägt dazu ein modulares Vergütungssystem vor, bei dem eine Basisvergütung durch Zuschläge ergänzt wird.
Berlin, 05.04.2022 – Der Gesetzgeber plant mit der weiteren Ambulantisierung der medizinischen Versorgung eine wichtige Weichenstellung für das Gesundheitswesen. Er hatte die gemeinsame Selbstverwaltung damit beauftragt, den Katalog zum ambulanten Operieren zu überarbeiten und zu erweitern. Der aktualisierte AOP-Katalog wird eine wichtige Grundlage für die weitere Ambulantisierung bisher stationär erbrachter Leistungen sein. Auf diese Weise wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“ weiter gestärkt. Der erweiterte AOP-Katalog liefert auch wichtige Erkenntnisse für die Bestimmung sektorenübergreifender Leistungen und damit für die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung.
Benötigt wird hierfür ein Vergütungssystem, das den sektorenübergreifend erbringbaren Leistungen angemessen ist. Die Barmer schlägt dafür ein modulares Vergütungssystem vor, in dem eine Basisvergütung für die jeweiligen medizinischen Leistungen durch weitere Vergütungsbestandteile ergänzt wird. Dies sind zum Beispiel Zuschläge für unterschiedliche Schwergrade der Behandlung oder eine kurzstationäre Beobachtung von Patientinnen und Patienten. Wesentlich ist dabei, dass die Kosten der erbrachten Leistungen sachgerecht kalkuliert werden.
Die Vorschläge der Barmer für ein modulares Vergütungssystem finden sie hier.